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Zugangsdaten aus dem Berliner Landesnetz stehen im Netz — vier Schritte, die jetzt zählen

In der Nacht zum 6. September haben die Angreifer ein zweites Datenpaket veröffentlicht, diesmal mit Zugangsdaten — die Berliner Datenschutzbeauftragte nennt konkrete Gegenmaßnahmen.

Meridians Technik-Redaktion

Published 9. September 2026 · Updated 9. September 2026 · 4 min read

Zugangsdaten aus dem Berliner Landesnetz stehen im Netz — vier Schritte, die jetzt zählenSoftware

The short answer

  • Zwischen dem 7. und 12. August 2026 drangen Angreifer in Systeme zweier Berliner Senatsverwaltungen ein.
  • Nach Angaben der Senatskanzlei fordert die Gruppe 30 Bitcoin, umgerechnet rund zwei Millionen Euro; das Land verhandelt nicht.
  • In der Nacht zum 6. September wurde ein weiteres Datenpaket veröffentlicht, das unter anderem Zugangsdaten enthält.
  • Die Berliner Datenschutzbeauftragte rät zu neuen Passwörtern, Zwei-Faktor-Authentisierung und einer Kontrolle der Kontoauszüge.

Zwischen dem 7. und 12. August 2026 sind Angreifer in Systeme der Berliner Verwaltung eingedrungen. Betroffen sind nach Angaben der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Veröffentlicht wurden personenbezogene Daten von Beschäftigten und von Bürgerinnen und Bürgern. Wer in den vergangenen Jahren mit einer dieser Verwaltungen zu tun hatte, sollte die folgenden Schritte nicht aufschieben.

Was bisher veröffentlicht wurde

Die Senatskanzlei teilte mit, die Gruppe Rhysida beanspruche den Angriff für sich und habe rund 5,7 Terabyte Daten erbeutet. Gefordert wurden 30 Bitcoin, umgerechnet etwa zwei Millionen Euro, mit einer Auktionsfrist zum 4. September 2026. Das Land Berlin verhandelt nach eigener Darstellung nicht. In der Nacht zum 6. September folgte ein weiteres Datenpaket, das nach Angaben der Senatskanzlei unter anderem Zugangsdaten enthält. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat ihre Schutzmaßnahmen daraufhin nachgeschärft; kurzfristige Einschränkungen in den Fachverfahren sind möglich.

Vier Schritte, die jetzt zählen

  • Passwörter ändern, vor allem bei Verwaltungs- und Onlinediensten. Wer ein Passwort mehrfach verwendet hat, ändert es überall dort.
  • Zwei-Faktor-Authentisierung einschalten, wo der Dienst sie anbietet. Ein gestohlenes Passwort allein reicht dann nicht mehr.
  • Konto- und Kreditkartenabrechnungen durchsehen — auch kleine, unbekannte Beträge.
  • Keine Links anklicken und keine Anhänge öffnen, die Sie nicht erwartet haben.

Woran Sie die Phishing-Mails erkennen

Die Datenschutzbeauftragte nennt vier Merkmale: erzeugte Dringlichkeit, Rechtschreibfehler, unbekannte Absenderadressen und die Aufforderung, Daten über einen Link oder einen Anhang einzugeben. Der Punkt ist wichtig, weil die Angreifer jetzt echte Vorgangsdaten haben und Mails damit glaubwürdiger klingen können als üblich. Merken Sie sich die Regel dahinter: Keine Behörde fordert Sie per E-Mail auf, Zugangsdaten einzugeben.

Welche Rechte Sie haben

Nach Artikel 15 DSGVO können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten über Sie gespeichert sind. Nach Artikel 34 DSGVO müssen Betroffene benachrichtigt werden, wenn eine Datenpanne für sie ein hohes Risiko bedeutet. Und Sie können sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren — dafür gibt es bei der Berliner Datenschutzbeauftragten ein Formular.

Wohin mit Drohungen und gesperrten Karten

  • Strafanzeige: über die Internetwache der Polizei Berlin oder bei jeder Dienststelle.
  • Karten und Konten sperren: über den Sperr-Notruf 116 116.
  • Datenschutzbeschwerde: über das Beschwerdeformular der Berliner Datenschutzbeauftragten.
  • Nicht auf Erpresser reagieren, nichts zahlen — und jeden Kontaktversuch für die Anzeige dokumentieren.

Sources

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