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KI-Aufsicht: Die Bundesnetzagentur ist jetzt zuständig

Seit Ende Juli hat Deutschland ein Gesetz zur KI-Verordnung – und eine zentrale Adresse für Beschwerden.

Meridians Technik-Redaktion

Published 17. September 2026 · Updated 17. September 2026 · 4 min read

KI-Aufsicht: Die Bundesnetzagentur ist jetzt zuständigAI

The short answer

  • Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 29. Juli 2026 in Kraft.
  • Die Bundesnetzagentur ist damit Marktüberwachungsbehörde, zentrale Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung (EU) 2024/1689.
  • Sie betreibt außerdem ein KI-Reallabor und einen Service-Desk mit einem Online-Werkzeug zur Risikoeinstufung.
  • Die Aufsicht bleibt aufgeteilt: In vollharmonisierten Bereichen bleiben die bisher zuständigen Behörden im Amt.

Wer in Deutschland KI einsetzt oder anbietet und wissen will, wer im Zweifel zuständig ist, hat seit Ende Juli eine Antwort. Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, kurz KI-MIG, wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 233) und trat einen Tag später in Kraft. Es benennt die national zuständigen Behörden für die KI-Verordnung (EU) 2024/1689, regelt ihre Aufgaben, die Zusammenarbeit und die Vorgaben für Bußgeldverfahren.

Der Weg durch die Gesetzgebung

  • Kabinettsbeschluss: 11. Februar 2026
  • Erste Lesung im Bundestag: 20. März 2026, Anhörung von Sachverständigen am 23. März 2026
  • Stellungnahme des Bundesrates: 1. April 2026
  • Zweite und dritte Lesung: 11. Juni 2026
  • Verkündung im Bundesgesetzblatt: 28. Juli 2026, Inkrafttreten: 29. Juli 2026

Was die Bundesnetzagentur jetzt macht

  • Marktüberwachung für KI-Systeme, unter anderem bei Funkanlagen sowie in sensiblen Bereichen wie Personalmanagement, kritischer Infrastruktur und Bildung.
  • Zentrale Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung.
  • Koordinierung: Die Behörde unterstützt andere Marktüberwachungsbehörden und notifizierte Stellen bei schwierigen Entscheidungen und soll für eine einheitliche Auslegung sorgen. Das Bundesministerium nennt dafür eine Koordinierungsstelle mit dem Kürzel KoKIVO.
  • Ein KI-Reallabor, in dem innovative Systeme kontrolliert entwickelt, getestet und validiert werden können – gedacht vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.
  • Ein KI-Service-Desk mit einem Online-Werkzeug zur Risikoeinstufung und praktischen Hinweisen zur Umsetzung.

Was das für Unternehmen und Nutzer heißt

Deutschland setzt auf ein hybrides Modell: Die Aufsicht wird nach Sachgebieten verteilt. In vollharmonisierten Bereichen bleiben die bisherigen Ansprechpartner zuständig, für die zuvor nicht regulierten Felder ist die Bundesnetzagentur die zentrale Bundesbehörde. Wer ein KI-System einsetzt und nicht sicher ist, in welche Risikoklasse es fällt, findet den Einstieg über das Informationsangebot der Behörde unter bundesnetzagentur.de/ki. Wer sich durch ein KI-System in seinen Rechten verletzt sieht, hat mit der Beschwerdestelle erstmals eine benannte Adresse.

Sources

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