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174.000 Eingliederungshilfen: Warum immer mehr Kinder eine Schulbegleitung bekommen — und was Eltern beantragen müssen

Das Statistische Bundesamt zählt binnen zehn Jahren 115 Prozent mehr Hilfen nach § 35a SGB VIII; die Ausgaben haben sich verdreifacht.

Meridians Leben-Redaktion

Published 15. September 2026 · Updated 15. September 2026 · 5 min read

174.000 Eingliederungshilfen: Warum immer mehr Kinder eine Schulbegleitung bekommen — und was Eltern beantragen müssenEducation
Photo: Foto von Kimmi Jun / Pexels (Pexels-Lizenz — kostenlos nutzbar, Nennung rechtlich nicht erforderlich (oben dennoch angegeben).)

The short answer

  • Das Statistische Bundesamt zählte 2024 rund 174.000 Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII — 2014 waren es knapp 80.800. Das ist ein Plus von 115 Prozent.
  • Die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden allein für Minderjährige stiegen im selben Zeitraum von gut 1,1 auf 3,5 Milliarden Euro.
  • Die Schulbegleitung im Unterricht ist eine der häufigsten Leistungen; für junge Volljährige bis 27 Jahre greift § 41 SGB VIII.
  • Im Schuljahr 2024/2025 hatten 111.700 Schülerinnen und Schüler den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, 58 Prozent von ihnen an allgemeinbildenden Schulen.

Wenn ein Kind im Unterricht nicht mitkommt, weil ihm nicht der Stoff im Weg steht, sondern der Schulalltag selbst, führt der Weg oft zu einer Leistung, die kaum jemand kennt, bevor er sie braucht: der Eingliederungshilfe. Wie viele Familien diesen Weg gehen, hat das Statistische Bundesamt am 9. September 2026 beziffert — und die Kurve zeigt seit zehn Jahren steil nach oben.

Die Zahlen

  • 2024 wurden rund 174.000 Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung gewährt; 2014 waren es knapp 80.800 — ein Plus von 115 Prozent.
  • Die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden allein für minderjährige Kinder und Jugendliche stiegen von gut 1,1 Milliarden Euro (2014) auf 3,5 Milliarden Euro (2024).
  • 45 Prozent der Betroffenen waren zwischen 6 und 11 Jahre alt, 42 Prozent zwischen 12 und 17, 11 Prozent volljährig, 2 Prozent jünger als sechs.
  • Sieben von zehn Betroffenen waren Jungen.
  • Eine Hilfe dauerte im Schnitt knapp 23 Monate.

Was Eltern beantragen — und bei wem

Rechtsgrundlage ist § 35a SGB VIII. Anspruch besteht, wenn die seelische Gesundheit eines Kindes länger als sechs Monate vom altersgemäßen Zustand abweicht und deshalb die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Zuständig ist das Jugendamt, nicht die Schule und nicht die Krankenkasse. Für junge Volljährige führt § 41 SGB VIII die Hilfe bis zum 27. Lebensjahr fort. Die Schulbegleitung — eine Person, die das Kind im Unterricht unterstützt — ist eine der häufigsten Leistungsformen und einer der Treiber hinter dem Anstieg.

Warum die Gründe so gemischt sind

Das Bundesamt fragt die Anlässe ab, Mehrfachnennungen sind möglich. In 69 Prozent der Fälle standen seelische Probleme oder Entwicklungsauffälligkeiten im Vordergrund, in 53 Prozent schulische oder berufliche Schwierigkeiten, in 36 Prozent Auffälligkeiten im Sozialverhalten. Parallel wächst die Zahl an den Schulen selbst: Im Schuljahr 2024/2025 wurden 111.700 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung gezählt, 44 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. 58 Prozent von ihnen lernten an allgemeinbildenden Schulen. Insgesamt hatten 610.800 Kinder sonderpädagogischen Förderbedarf, 28 Prozent mehr als vor zehn Jahren.

Sources

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