EU-Fluggastrechte: Was die neuen Regeln bringen
Parlament und Rat haben die Reform beschlossen – die Entschädigungsbeträge bleiben, das Drumherum ändert sich deutlich.
Meridians Reise-Redaktion
Published 17. September 2026 · Updated 17. September 2026 · 4 min read
TravelThe short answer
- Das Europäische Parlament hat die überarbeiteten Fluggastrechte am 3. Juli 2026 mit 646 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen gebilligt. Der Rat der EU stimmte am 13. Juli 2026 endgültig zu.
- Die Ausgleichszahlungen von 250, 400 und 600 Euro bleiben unverändert, ebenso die Schwelle von mehr als drei Stunden Verspätung.
- Neu sind unter anderem gebührenfreies Handgepäck, kostenlose Sitzplätze neben Kindern unter 14 Jahren und eine Antwortfrist von 30 Tagen für die Fluggesellschaft.
- Die Regeln greifen erst nach einer Übergangsfrist. Bis dahin gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 unverändert.
Wer in Europa fliegt, kennt die Zahlen: 250, 400 oder 600 Euro, je nach Strecke, wenn die Maschine mehr als drei Stunden zu spät ankommt. Diese Beträge bleiben. Das Europäische Parlament hat die Reform der Fluggastrechte am 3. Juli 2026 mit 646 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen gebilligt, der Rat der Europäischen Union gab am 13. Juli 2026 seine endgültige Zustimmung. Geändert werden die Verordnungen (EG) Nr. 261/2004 und (EG) Nr. 2027/97.
Die Entschädigung bleibt, wie sie war
- 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer
- 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 Kilometer und bei anderen Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
- 600 Euro bei längeren Strecken
- Der Anspruch entsteht ab mehr als drei Stunden Verspätung oder bei einer Annullierung, die weniger als 14 Tage vorher mitgeteilt wird
Was sich für Sie ändert
- Handgepäck ist im Ticketpreis enthalten. Tarife ohne Handgepäck bleiben möglich.
- Kinder unter 14 Jahren und eine Begleitperson erhalten Sitzplätze nebeneinander ohne Aufpreis.
- Der Rückflug darf angetreten werden, auch wenn der Hinflug nicht genutzt wurde.
- Digitale Bordkarten sind kostenlos.
- Für den Antrag auf Ausgleichszahlung haben Sie neun Monate Zeit. Die Fluggesellschaft muss innerhalb von 30 Tagen antworten.
- Wer statt einer Umbuchung die Erstattung wählt, bekommt sie automatisch.
- Die Preise müssen vor Beginn der Buchung transparent sein, einschließlich der Kosten für Handgepäck.
- Der Begriff der außergewöhnlichen Umstände wird klarer definiert, und Menschen mit besonderen Bedürfnissen erhalten eigene Rechte.
Wann die Regeln greifen
Nicht sofort. Nach Angaben des Rates gilt die überarbeitete Verordnung zwölf Monate und zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Das Parlament beschreibt denselben Ablauf als Inkrafttreten zwanzig Tage nach der Veröffentlichung, gefolgt von einer einjährigen Übergangsfrist. Bis dahin rechnen Sie Ihre Ansprüche weiter nach der heutigen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ab. Berichterstatter des Parlaments war Andrey Novakov (EVP, Bulgarien).
Für die Praxis heißt das: An einem Anspruch aus einem Flug in diesem Herbst ändert die Reform nichts. Wer Handgepäck bucht und dafür zahlt, zahlt weiter. Und wer den Hinflug verfallen lässt, riskiert bis zum Geltungsbeginn nach wie vor, beim Rückflug abgewiesen zu werden.
Sources
Every factual claim above is traceable to these documents. Check them — that is why they are here.
- Parlament stärkt Rechte von Fluggästen (3. Juli 2026)Europäisches Parlament
- Stärkere Fluggastrechte: Rat erteilt endgültige Zustimmung (13. Juli 2026)Rat der Europäischen Union
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