Noch bis 14. September: Wer sich der Sammelklage gegen E.ONs Fernwärmepreise anschließen kann
Das Oberlandesgericht Hamm hält die Preisanpassungsklauseln in der Verhandlung für unwirksam — wer profitieren will, muss sich vorher im Klageregister eintragen.
Meridians Wirtschafts-Redaktion
Published 7. September 2026 · Updated 7. September 2026 · 4 min read
HomeThe short answer
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband führt vor dem Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage gegen die E.ON Energy Solutions GmbH wegen der Preisanpassungsformeln bei Fernwärme.
- Die Anmeldefrist endet am 14. September 2026. Angemeldet wird beim Bundesamt für Justiz; die Teilnahme ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei.
- In der mündlichen Verhandlung am 24. August 2026 hat das Gericht erklärt, es halte die Klauseln für unwirksam. Eine Entscheidung ist damit noch nicht gefallen.
- Betroffen sind Fernwärmekunden in Versorgungsgebieten in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen. Der vzbv fordert rückwirkende Korrekturen ab 2021.
Fernwärmekunden können den Anbieter nicht wechseln. Wer angeschlossen ist, ist angeschlossen — und muss die Preisanpassungsformel akzeptieren, die im Vertrag steht. Genau diese Formeln greift der Verbraucherzentrale Bundesverband vor dem Oberlandesgericht Hamm an. Für Betroffene ist an dieser Klage vor allem ein Datum wichtig: Bis zum 14. September 2026 können Sie sich anmelden. Danach nicht mehr.
Worum gestritten wird
Der vzbv hält die Preisanpassungsformeln der E.ON Energy Solutions GmbH für nicht gesetzeskonform. Sie enthielten Faktoren, die sachlich nicht geeignet seien, die Preisentwicklung abzubilden. Die Folge nach Darstellung des Verbands: Je nach Einzelfall können sich die Arbeitspreise um mehrere hundert Prozent erhöht haben, mit Nachzahlungen von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro. Gefordert wird, dass E.ON die Abrechnungen rückwirkend ab 2021 anpasst und Guthaben erstattet.
In der mündlichen Verhandlung am 24. August 2026 hat das Oberlandesgericht Hamm nach Angaben des vzbv erklärt, es halte die Klauseln für unwirksam, und die Kritik des Verbands geteilt. Ein Urteil ist das nicht. Offen ist insbesondere die Reichweite: Das Gericht erwägt, seine Feststellung auf drei Versorgungsgebiete zu beschränken, statt sie allgemein zu treffen.
Wer teilnehmen kann und wie
- Betroffen sind Kundinnen und Kunden der E.ON Energy Solutions GmbH mit Fernwärmevertrag in den vom vzbv aufgeführten Versorgungsgebieten in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen.
- Prüfen Sie zuerst auf Ihrer Jahresabrechnung, welche Gesellschaft dort als Vertragspartner steht und in welchem Versorgungsgebiet Sie liegen. Fernwärme wird häufig über wechselnde Tochtergesellschaften abgerechnet.
- Die Anmeldung läuft über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz und ist kostenfrei.
- Frist ist der 14. September 2026. Ohne Eintrag im Register wirkt ein späteres Ergebnis nicht für Sie.
Der Reiz dieses Verfahrens liegt im Kostenrisiko, genauer: darin, dass es für Teilnehmende keines gibt. Eine Einzelklage gegen einen Energieversorger über eine strittige Preisformel ist teuer und langwierig; die Anmeldung zur Sammelklage kostet nichts und bindet Sie an kein Anwaltsmandat. Der Preis dafür ist Zeit und Ungewissheit — Sie geben die Kontrolle über den Verfahrensgang ab und wissen heute nicht, was am Ende dabei herauskommt.
Sources
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- Sammelklage: Letzte Chance für E.ON-Fernwärmekunden (Pressemitteilung vom 25.08.2026)Verbraucherzentrale Bundesverband
- Sammelklage gegen E.ON: Noch bis 14. September 2026 teilnehmenVerbraucherzentrale
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