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Schweigen ist keine Zustimmung: Das Landgericht Berlin II kippt die Beitragserhöhung eines Fitnessstudios

Ein Urteil vom März 2026 sagt, was Studios beim Anheben der Mitgliedsbeiträge nicht dürfen — und ein zweiter Fall zeigt, wie kreativ die Branche beim Einholen von Zustimmung wird.

Meridians Wirtschafts-Redaktion

Published 7. September 2026 · Updated 7. September 2026 · 4 min read

Schweigen ist keine Zustimmung: Das Landgericht Berlin II kippt die Beitragserhöhung eines FitnessstudiosFitness

The short answer

  • Das Landgericht Berlin II hat am 19. März 2026 unter dem Aktenzeichen 52 O 86/25 eine Preisanpassungsklausel der Holmes Place Health Clubs GmbH für unwirksam erklärt.
  • Kernsatz der Entscheidung: Schweigen ist grundsätzlich keine Annahmeerklärung. Wer auf ein Erhöhungsschreiben nicht reagiert, stimmt damit nicht automatisch zu.
  • Das Gericht beanstandete die Klausel als unausgewogen und nicht hinreichend transparent, weil Mitglieder nicht erkennen konnten, wann und in welchem Umfang Erhöhungen kommen.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Anbieter hat Berufung eingelegt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Ein Brief oder eine E-Mail vom Studio, ein neuer Monatsbeitrag, dazu der Satz, dass die Erhöhung als angenommen gilt, wenn Sie nicht widersprechen. Das ist ein verbreitetes Verfahren, und das Landgericht Berlin II hat es am 19. März 2026 in einem Fall gestoppt. Aktenzeichen 52 O 86/25. Beklagt war die Holmes Place Health Clubs GmbH, geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; der Anbieter hat Berufung eingelegt.

Woran die Klausel gescheitert ist

Beanstandet war eine Preisanpassungsklausel aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom November 2024, die dem Studio einseitige Leistungsänderungen erlaubte. Das Gericht hielt sie für unausgewogen und nicht hinreichend transparent: Mitglieder konnten aus dem Text nicht erkennen, wann und in welchem Umfang Preissteigerungen auf sie zukommen würden. Dazu kam die Mitteilung selbst, die das Gericht als irreführend bewertete. Der Satz, an dem die Sache hängt, ist alt und knapp: Schweigen ist grundsätzlich keine Annahmeerklärung.

Der zweite Weg: Zustimmung am Drehkreuz

Wie weit die Auslegung von Zustimmung gehen kann, zeigt ein älterer Fall aus der Urteilsdatenbank des vzbv. Das Landgericht Augsburg befasste sich am 6. Oktober 2023 unter dem Aktenzeichen 081 O 1161/23 mit der Kette clever fit, die eine Preiserhöhung darüber wirksam werden lassen wollte, dass Mitglieder das Drehkreuz am Eingang passierten. Das Gericht wertete das als aggressive geschäftliche Handlung: Wer trainieren will, wird vor die Wahl gestellt, die Erhöhung zu akzeptieren oder auf das Studio zu verzichten. Der vzbv führt auch dieses Urteil als nicht rechtskräftig.

Was Sie mit einem Erhöhungsschreiben machen

  • Schauen Sie zuerst in Ihren Vertrag und die AGB: Steht dort überhaupt eine Preisanpassungsklausel, und benennt sie Anlass und Umfang einer Erhöhung nachvollziehbar?
  • Reagieren Sie schriftlich, wenn Sie nicht einverstanden sind, und heben Sie eine Kopie auf. Sich auf das eigene Schweigen zu verlassen, ist zwar nach der Berliner Entscheidung die stärkere Position — dokumentiert ist aber nur, was Sie geschrieben haben.
  • Prüfen Sie, ob die Erhöhung bereits vom Konto abgebucht wurde, und in welcher Höhe.
  • Holen Sie sich bei Streit eine Einschätzung der Verbraucherzentrale. Die Rechtsberatung dort kostet in der Regel eine überschaubare Gebühr und ordnet Ihren konkreten Vertrag ein.

Sources

Every factual claim above is traceable to these documents. Check them — that is why they are here.

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