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Kündigen heißt kündigen: Der BGH verbietet das Pausieren-Angebot auf der Bestätigungsseite

Wer im Fitnessstudio-Vertrag den Kündigungsbutton drückt, darf auf der nächsten Seite kein Gegenangebot vorgesetzt bekommen.

Meridians Leben-Redaktion

Published 23. August 2026 · Updated 23. August 2026 · 4 min read

Kündigen heißt kündigen: Der BGH verbietet das Pausieren-Angebot auf der BestätigungsseiteFitness
Photo: Foto von jdgromov / Pexels (Pexels-Lizenz — kostenlos nutzbar, Nennung rechtlich nicht erforderlich (oben dennoch angegeben).)

The short answer

  • Der Bundesgerichtshof hat am 16. Juli 2026 entschieden, dass die Bestätigungsseite nach dem Kündigungsbutton nur das enthalten darf, was Paragraf 312k BGB verlangt (I ZR 200/25).
  • Beklagt war die Fitnessstudio-Kette FitX, die auf der Seite gut sichtbar anbot, den Vertrag statt zu kündigen zu pausieren.
  • Der Senat hob das klageabweisende Berufungsurteil auf: Die Seite dient allein der Kündigung.
  • Ist der Kündigungsweg fehlerhaft, können Verbraucher nach Paragraf 312k Absatz 6 BGB jederzeit und ohne Frist kündigen.

Sie klicken im Kundenkonto auf Verträge hier kündigen – und landen auf einer Seite, auf der Ihnen zuerst angeboten wird, den Vertrag doch lieber zu pausieren. Genau diese Gestaltung hat der Bundesgerichtshof am 16. Juli 2026 für unzulässig erklärt. Das Aktenzeichen lautet I ZR 200/25. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen, beklagt war nach Angaben des Verbands die Kette FitX.

Was der Senat entschieden hat

Der I. Zivilsenat hält fest: Die Bestätigungsseite dient allein dazu, die für die Kündigung nötigen Angaben aufzunehmen und die Kündigungserklärung abzugeben. Alles darüber hinaus gehört nicht dorthin. Der prominente Hinweis auf das Pausieren samt Verlinkung war also ein Verstoß gegen Paragraf 312k BGB. Das Berufungsgericht hatte die Klage noch abgewiesen; dieses Urteil hob der BGH auf.

Was der Kündigungsbutton leisten muss

  • Eine gut sichtbare Schaltfläche mit eindeutiger Beschriftung, etwa Verträge hier kündigen – nicht versteckt im Hilfebereich
  • Eine Bestätigungsseite, auf der Sie Angaben zur Kündigung machen können, etwa Vertragsbezeichnung, Art der Kündigung und gewünschtes Vertragsende
  • Eine Bestätigungsschaltfläche mit klarer Beschriftung wie Jetzt kündigen – nicht bloß Senden
  • Eine sofortige Bestätigung des Zugangs in Textform, in der Praxis meist per E-Mail
  • Die Pflicht gilt seit Juli 2022 für Dauerschuldverhältnisse im elektronischen Geschäftsverkehr; Finanzdienstleistungen und Versicherungen sind ausgenommen

Was Sie davon haben

Die Rechtsfolge steht in Paragraf 312k Absatz 6 BGB: Ist der Kündigungsweg fehlerhaft umgesetzt, können Sie den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das ist der eigentliche Hebel. Machen Sie deshalb einen Bildschirmfoto-Beleg von der Seite, bevor Sie kündigen – Datum und Uhrzeit sichtbar. Kommt keine Bestätigung per E-Mail, kündigen Sie zusätzlich schriftlich und verweisen Sie auf den fehlgeschlagenen Versuch.

Sources

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