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DAZN-Sammelklage: Bis zum 25. September können Sie sich eintragen — danach ist die Tür zu

Die mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht Hamm ist gelaufen, das Urteil wird für November erwartet — wer nicht im Klageregister steht, profitiert nicht davon.

Meridians Wirtschafts-Redaktion

Published 9. September 2026 · Updated 9. September 2026 · 4 min read

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The short answer

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen zwei DAZN-Preiserhöhungen aus den Jahren 2021 und 2022.
  • Zuständig ist das Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen I-12 VKl 1/24; die mündliche Verhandlung fand am 4. September 2026 statt.
  • Die Eintragung ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist bis zum 25. September 2026 möglich und kostet nichts.
  • Preiserhöhungen nach 2022 sind von dem Verfahren nicht erfasst.

Wer 2021 oder 2022 ein DAZN-Abo hatte und eine Preiserhöhung mitgemacht hat, muss in den nächsten gut zwei Wochen eine Entscheidung treffen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband führt gegen den Sportstreamingdienst eine Sammelklage. Die Eintragung ins Klageregister ist bis zum 25. September 2026 möglich. Wer sie versäumt, geht bei einem Erfolg der Klage leer aus — auch dann, wenn er genauso betroffen war.

Worum es geht

DAZN hat in laufenden Verträgen zweimal die Preise erhöht, ohne dass die Kunden zugestimmt hätten. Im August 2021 stiegen die Monatsabos von 11,99 auf 14,99 Euro, die Jahresverträge von 119,99 auf 149,99 Euro. Im August 2022 kletterte der Monatspreis auf 29,99 Euro, Jahresabos auf bis zu 299,99 Euro. Der vzbv hält die Klauseln, auf die DAZN sich dabei stützte, für unwirksam und verlangt Rückzahlung.

Wer teilnehmen kann

  • Sie hatten in den Jahren 2021 oder 2022 ein laufendes DAZN-Abo und haben nach einer der beiden Erhöhungen den höheren Preis gezahlt.
  • Auch Jahresabos zählen — einschließlich der Fälle, in denen der erhöhte Betrag erst später abgebucht wurde.
  • Die Teilnahme kostet nichts. Ein eigener Anwalt ist nicht nötig, ein Prozessrisiko tragen Sie nicht.

So melden Sie sich an

Die Anmeldung läuft nicht über die Verbraucherzentrale, sondern über das Klageregister des Bundesamts für Justiz. Dort tragen Sie sich selbst ein und geben an, worauf sich Ihr Anspruch stützt. Halten Sie Vertragsdaten und Zahlungsbelege bereit, soweit Sie sie noch haben. Stichtag ist der 25. September 2026.

Der Zeitplan

Zuständig ist das Oberlandesgericht Hamm unter dem Aktenzeichen I-12 VKl 1/24. Die mündliche Verhandlung hat am 4. September 2026 stattgefunden; ein Urteil wird nach Angaben der Verbraucherzentrale voraussichtlich am 18. November 2026 verkündet. Gewinnt der Verband, sollen eingetragene Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld erhalten, ohne selbst klagen zu müssen.

Was die Klage nicht abdeckt

Preiserhöhungen, die DAZN nach 2022 angekündigt hat, sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Wer erst später eingestiegen ist oder nur eine spätere Erhöhung mitgemacht hat, kann sich mit diesem Verfahren nichts holen.

Sources

Every factual claim above is traceable to these documents. Check them — that is why they are here.

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