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Rund 80 Duftstoffallergene müssen jetzt einzeln auf die Packung — im Regal steht trotzdem noch alte Ware

Seit Ende Juli gilt die erweiterte Kennzeichnungspflicht für neu in Verkehr gebrachte Kosmetik. Bestände dürfen noch bis Juli 2028 verkauft werden.

Meridians Leben-Redaktion

Published 11. September 2026 · Updated 11. September 2026 · 4 min read

Rund 80 Duftstoffallergene müssen jetzt einzeln auf die Packung — im Regal steht trotzdem noch alte WareBeauty
Photo: Foto von Ron Lach / Pexels (Pexels-Lizenz — kostenlos nutzbar, Nennung rechtlich nicht erforderlich (oben dennoch angegeben).)

The short answer

  • Die Verordnung (EU) 2023/1545 erweitert die Liste der kennzeichnungspflichtigen Duftstoffallergene von 24 auf rund 80 Einzelstoffe.
  • Seit dem 31. Juli 2026 dürfen Produkte, die der neuen Liste nicht entsprechen, nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
  • Bereits vorhandene Ware darf noch bis zum 31. Juli 2028 auf dem Markt bereitgestellt, also abverkauft werden.
  • Genannt werden muss ein Stoff ab 0,001 Prozent in Produkten, die auf der Haut bleiben, und ab 0,01 Prozent in abspülbaren Produkten.

Wer auf Duftstoffe empfindlich reagiert, kennt das Problem: Auf der Tube steht "Parfum", und damit endet die Auskunft. Für neu in Verkehr gebrachte Kosmetik ist damit Schluss. Seit dem 31. Juli 2026 müssen rund 80 einzelne Duftstoffallergene namentlich in der Zutatenliste stehen, sobald sie bestimmte Mengen überschreiten. Bisher waren es 24.

Was genau seit dem 31. Juli gilt

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/1545 der Kommission vom 26. Juli 2023, die Anhang III der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 ändert. Sie geht auf eine Bewertung des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit zurück, der 56 weitere Kontaktallergene benannt hatte. Die Verordnung nennt zwei Stichtage: Produkte, die der neuen Liste nicht entsprechen, durften bis zum 31. Juli 2026 in Verkehr gebracht werden. Auf dem Markt bereitgestellt — also im Laden verkauft — dürfen sie noch bis zum 31. Juli 2028.

Ab welcher Menge ein Stoff genannt werden muss

  • Produkte, die auf der Haut bleiben (Cremes, Parfüm): ab 0,001 Prozent, also 10 Milligramm je Kilogramm
  • Abspülbare Produkte (Shampoo, Duschgel): ab 0,01 Prozent, also 100 Milligramm je Kilogramm
  • Erfasst sind nicht nur synthetische Duftstoffe wie Vanillin oder Menthol, sondern auch komplexe Naturextrakte: Bergamotteöl, Sandelholzöl, Ylang-Ylang-Öl sowie Eichenmoos- und Baummoos-Extrakt
  • Die Sammelangabe "Parfum" allein genügt oberhalb dieser Schwellen nicht mehr

Warum die alte Liste noch jahrelang im Regal steht

Die Abverkaufsfrist bis Juli 2028 hat für den Einkauf eine unbequeme Folge: Zwei nebeneinander stehende Tuben können unterschiedlich etikettiert sein, ohne dass eine davon rechtswidrig wäre. Eine kurze Zutatenliste ist deshalb bis dahin kein verlässliches Zeichen für wenige Allergene — sie kann schlicht nach altem Recht gedruckt sein. Wer auf einen bestimmten Stoff reagiert, fährt in dieser Übergangszeit besser damit, bei neu eingeführten Produkten zu suchen oder beim Hersteller nachzufragen.

Sources

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