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EDEKA und tegut: Am 23. September läuft die Frist ab — und Schweigen wäre eine Freigabe

Das Bundeskartellamt sieht in 37 regionalen Markträumen erhebliche Probleme. Was passiert, wenn bis zum Stichtag keine Verfügung zugestellt ist.

Meridians Wirtschafts-Redaktion

Published 5. September 2026 · Updated 5. September 2026 · 4 min read

EDEKA und tegut: Am 23. September läuft die Frist ab — und Schweigen wäre eine FreigabeBusiness
Photo: Foto von Roop Sarkar / Pexels (Pexels-Lizenz — kostenlos nutzbar, Nennung rechtlich nicht erforderlich (oben dennoch angegeben).)

The short answer

  • EDEKA will 202 tegut-Märkte, 41 automatisierte teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum übernehmen.
  • Das Bundeskartellamt hat EDEKA am 27. Juli 2026 eine vorläufige Bewertung übermittelt: In 37 regionalen Markträumen bestehen erhebliche wettbewerbliche Bedenken.
  • Die gesetzliche Prüffrist endet am 23. September 2026.
  • Nach § 40 Absatz 2 GWB gilt ein Zusammenschluss als freigegeben, wenn bis zum Fristende keine Verfügung zugestellt wird.

In drei Wochen entscheidet sich, wer in Nord- und Osthessen, Thüringen und Nordbayern die Supermärkte betreibt, die heute tegut heißen. Das Bundeskartellamt hat für den geplanten Verkauf an EDEKA eine gesetzliche Frist bis zum 23. September 2026. Sie ist kein Richtwert, sondern eine harte Grenze: Was bis dahin nicht untersagt ist, ist erlaubt.

Was EDEKA übernehmen will

Angemeldet wurde der Zusammenschluss am 23. März 2026. Er umfasst 202 tegut-Lebensmittelmärkte, 41 automatisierte teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum. Am 21. April 2026 leitete das Bundeskartellamt das Hauptprüfverfahren ein, also die vertiefte Prüfung. Am 20. Juli bot EDEKA erstmals Zusagen an, am 27. Juli übermittelte die Behörde ihre vorläufige wettbewerbliche Bewertung.

Warum die Behörde Bedenken hat

Das Amt sieht in 37 regionalen Markträumen erhebliche Probleme — dort also, wo Kundinnen und Kunden tatsächlich einkaufen und wo nach dem Zusammenschluss eine Einkaufsmöglichkeit weniger übrig bliebe. Betroffen sind Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg. Auf den Beschaffungsmärkten fällt der Zukauf dagegen kaum ins Gewicht: EDEKA hält bei Herstellermarken bundesweit rund 30 Prozent, tegut fügt weniger als 0,5 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens hinzu. Zur Einordnung nennt das Amt eine Branchenzahl: Auf die vier großen Handelskonzerne — EDEKA, REWE, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland sowie ALDI — entfallen zusammen inzwischen mehr als 90 Prozent der Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel. Amtspräsident Andreas Mundt stellte klar: „Unsere Aufgabe ist es, den angemeldeten Zusammenschluss ausschließlich nach den Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beurteilen.“ Die bislang angebotenen Zusagen räumen die Bedenken nach vorläufiger Einschätzung nicht vollständig aus.

Warum der 23. September und nicht irgendein Tag

§ 40 Absatz 2 GWB gibt dem Bundeskartellamt fünf Monate ab Eingang der vollständigen Anmeldung. Wird die Verfügung nicht innerhalb dieser Frist zugestellt, gilt der Zusammenschluss als freigegeben — ohne dass jemand etwas unterschreibt. Die Frist verlängert sich um einen Monat, wenn ein anmeldendes Unternehmen erstmals Bedingungen oder Auflagen vorschlägt. Genau das hat EDEKA am 20. Juli getan. Vom Anmeldetag 23. März aus gerechnet führen fünf Monate plus einer auf den 23. September — den Termin, den das Amt selbst nennt. Ende September gibt es also eine von drei Antworten: Untersagung, Freigabe unter Bedingungen, oder Freigabe, weil die Uhr abgelaufen ist.

Für Kundinnen und Kunden in den betroffenen Regionen hängt daran wenig Sichtbares und viel Praktisches. Eine Untersagung hieße: tegut sucht einen anderen Käufer, der Betrieb läuft zunächst weiter. Eine Freigabe unter Auflagen liefe voraussichtlich darauf hinaus, dass einzelne Standorte an Wettbewerber abgegeben werden müssen — welche das wären, steht noch nirgends. Eine Freigabe ohne Auflagen würde bedeuten, dass in 37 Markträumen ein Anbieter verschwindet, den das Amt für wichtig hält.

Sources

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