BAföG: Das Kabinett hat die Erhöhung beschlossen — ausgezahlt wird sie ab 2027, 2028 und 2029
Der Fahrplan der 30. BAföG-Novelle im Detail, mit den Beträgen, den Stichtagen und der Kritik der Studierendenwerke.
Meridians Leben-Redaktion
Published 24. August 2026 · Updated 24. August 2026 · 5 min read
EducationThe short answer
- Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 das 30. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen.
- Die Wohnkostenpauschale steigt ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro im Monat.
- Der Grundbedarf für Studierende steigt ab dem Wintersemester 2027/28 von 475 auf 503 Euro und bis zum Sommersemester 2029 auf bis zu 563 Euro.
- Das Deutsche Studierendenwerk hält die neue Wohnkostenpauschale für zu niedrig und verweist auf eine durchschnittliche WG-Zimmer-Miete von 512 Euro.
Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett das 30. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Wer daraus ableitet, dass zum kommenden Semester mehr Geld auf dem Konto landet, wird enttäuscht: Die Erhöhungen sind über drei Jahre gestaffelt, und die erste greift im Sommersemester 2027.
Der Fahrplan mit Beträgen
- Ab Sommersemester 2027: Die Wohnkostenpauschale steigt von 380 auf 440 Euro im Monat.
- Ab Wintersemester 2027/28: Der Grundbedarf für Studierende steigt von 475 auf 503 Euro.
- Ab Sommersemester 2029: Der Grundbedarf steigt weiter auf bis zu 563 Euro und erreicht damit nach Darstellung der Bundesregierung das Niveau der Grundsicherung.
- Ab dem Schuljahr beziehungsweise Wintersemester 2028: Die Freibeträge steigen jährlich automatisch um 1,5 Prozent.
Was neben dem Geld verändert wird
Die Novelle enthält Punkte, die weniger nach Zahlen klingen, im Alltag aber oft mehr entscheiden als 28 Euro mehr Grundbedarf. Der Leistungsnachweis, den Studierende bisher ab dem fünften Fachsemester vorlegen mussten, soll wegfallen. Die Antragstellung soll vollständig digital über das Portal BAföG Digital laufen. Die Studienstarthilfe von einmalig 1.000 Euro bleibt für Studienanfängerinnen und -anfänger unter 25 Jahren erhalten, die Sozialleistungen beziehen. Ausnahmeregelungen bei der Altersgrenze sollen entfallen.
Warum die Studierendenwerke widersprechen
Das Deutsche Studierendenwerk begrüßt die Richtung, hält die Beträge aber für zu knapp. Sein Vorstandsvorsitzender Matthias Anbuhl verweist darauf, dass die künftigen 440 Euro Wohnkostenpauschale weit unter der durchschnittlichen Miete von 512 Euro für ein WG-Zimmer lägen, und fordert eine weitere Erhöhung noch in dieser Legislaturperiode. Auch der Zeitplan bis 2029 sei zu langsam. Hinzu komme ein praktischer Einwand: Die BAföG-Ämter brauchen für die zusätzliche Arbeit technische, personelle und finanzielle Ausstattung, sonst verschiebt sich die Entlastung in die Bearbeitungszeit.
Was Sie jetzt tun können
An den Sätzen des laufenden Semesters ändert der Beschluss nichts. Wer knapp über einer Förderungsgrenze liegt, sollte den Antrag trotzdem stellen: Die Freibetragsanhebung ab 2028 wirkt nur für den, der im Verfahren ist, und ein abgelehnter Antrag kostet außer Zeit nichts. Wer 2027 mit dem Studium beginnt, sollte die Studienstarthilfe getrennt vom eigentlichen BAföG im Blick behalten — sie ist ein Zuschuss und wird nicht zurückgezahlt.
Sources
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- Fragen und Antworten zur BAföG-ReformDie Bundesregierung
- 30. BAföG-Novelle jetzt entschlossen umsetzenDeutsches Studierendenwerk
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