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BAföG-Reform: Mehr Geld gibt es frühestens im April 2027 — und der Bundestag hat noch nicht entschieden

Das Kabinett hat die 30. BAföG-Novelle beschlossen. Für die eigene Planung zählt vor allem, welche Stufe wann greift.

Meridians Leben-Redaktion

Published 11. September 2026 · Updated 11. September 2026 · 5 min read

BAföG-Reform: Mehr Geld gibt es frühestens im April 2027 — und der Bundestag hat noch nicht entschiedenEducation
Photo: Foto von Eduard Perez / Pexels (Pexels-Lizenz — kostenlos nutzbar, Nennung rechtlich nicht erforderlich (oben dennoch angegeben).)

The short answer

  • Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 das 30. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen.
  • Die Wohnkostenpauschale für Studierende steigt zum 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro im Monat.
  • Der Grundbedarf steigt in zwei Schritten: zum Wintersemester 2027/28 von 475 auf 503 Euro, zum 1. April 2029 auf bis zu 563 Euro.
  • Der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester entfällt, Anträge laufen künftig über das Portal BAföG Digital.

Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett das 30. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Beschlossen heißt an dieser Stelle: Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf geeinigt. Gesetz ist er damit noch nicht — der Bundestag hat das Verfahren vor sich. Wer für das kommende Semester rechnet, sollte deshalb zwei Dinge auseinanderhalten: was im Entwurf steht und wann es frühestens auf dem Konto ankommt.

Der Zeitplan in Stufen

  • 1. April 2027 (Sommersemester 2027): Die Wohnkostenpauschale für Studierende steigt von 380 auf 440 Euro monatlich.
  • Wintersemester 2027/28: Der Grundbedarf steigt von 475 auf 503 Euro.
  • 1. April 2029: Der Grundbedarf steigt in der zweiten Stufe auf bis zu 563 Euro.
  • Ab dem Wintersemester 2028/29: Freibeträge und Einkommensgrenzen werden jährlich um 1,5 Prozent angehoben.

Was sich neben den Beträgen ändert

  • Der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester entfällt.
  • Der Antrag läuft künftig über das Portal BAföG Digital; Ausnahmen sind für Härtefälle vorgesehen.
  • Die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden an die gestiegenen Kosten angepasst.
  • Die Bundesregierung führt in ihren Antworten zur Reform außerdem die Studienstarthilfe von einmalig 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und -anfänger unter 25 Jahren mit Sozialleistungsbezug auf.

Warum Studierendenvertreter das zu wenig finden

Das Deutsche Studierendenwerk hat schon einen Tag vor dem Kabinettsbeschluss, am 11. August 2026, zwei Punkte kritisiert. Erstens die Höhe: Die künftige Wohnkostenpauschale von 440 Euro liegt weiterhin unter der durchschnittlichen Miete von 512 Euro, die der Verband für ein WG-Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt ansetzt. Zweitens das Tempo: Dass der Grundbedarf erst 2029 vollständig an das Existenzminimum herangeführt wird, hält Generalsekretär Anbuhl für zu spät. "Wer heute studiert, kann nicht drei Jahre auf eine angemessene Förderung warten", sagte er. Begrüßt hat der Verband die automatische Anhebung der Freibeträge und den Wegfall des Leistungsnachweises. Für die eigene Planung heißt das nüchtern: Im laufenden Wintersemester 2026/27 ändert sich an den Sätzen nichts. Wer im Frühjahr 2027 einen Antrag stellt, kann mit der höheren Wohnkostenpauschale rechnen, sofern das Gesetz bis dahin verabschiedet ist.

Sources

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