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Handy in der Schule: In Sachsen gilt das Verbot jetzt bis Klasse 8 — in acht Ländern entscheidet weiter die Schule

Mit dem neuen Schuljahr verschiebt sich die Landkarte erneut. Wer wissen will, was für das eigene Kind gilt, muss das Bundesland kennen — und in acht Fällen die Hausordnung.

Meridians Leben-Redaktion

Published 2. September 2026 · Updated 2. September 2026 · 5 min read

Handy in der Schule: In Sachsen gilt das Verbot jetzt bis Klasse 8 — in acht Ländern entscheidet weiter die SchuleEducation
Photo: Foto von Yan Krukau / Pexels (Pexels-Lizenz — kostenlos nutzbar, Nennung rechtlich nicht erforderlich (oben dennoch angegeben).)

The short answer

  • Sachsen weitet das Handyverbot zum Schuljahr 2026/27 auf die Klassenstufen 5 bis 8 aus; an Grundschulen gilt es dort seit Februar 2026.
  • Rheinland-Pfalz zieht im Februar 2027 nach, dann bis Klasse 10.
  • In acht Bundesländern gibt es keine landesweite Regel — dort entscheidet jede Schule selbst.
  • Die Verbote betreffen die Nutzung privater Geräte, nicht das Mitbringen; Smartwatches zählen fast überall dazu.

Zum Schuljahr 2026/27 ändert sich in mehreren Bundesländern, was Schülerinnen und Schüler mit ihrem Smartphone dürfen. Eine bundesweite Regel gibt es nicht und wird es auch nicht geben: Schulrecht ist Ländersache. Für Eltern heißt das, dass die Antwort auf eine simple Frage — darf mein Kind das Handy in der Pause benutzen? — vom Wohnort abhängt und in acht Ländern zusätzlich von der einzelnen Schule.

Sachsen: die weitreichendste Änderung dieses Schuljahrs

Das sächsische Kultusministerium hat die Neuerungen am 17. August veröffentlicht. An Grundschulen gilt das Verbot dort bereits seit Februar 2026. Zum neuen Schuljahr kommen die Klassenstufen 5 bis 8 an weiterführenden Schulen dazu. Der Zuschnitt ist breiter, als der Begriff „Handyverbot“ vermuten lässt: Er umfasst alle privaten mobilen Endgeräte, also auch Tastentelefone und Smartwatches, und gilt grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände — im Unterricht, in den Pausen und in sonstigen beaufsichtigten Zeiten. Ausgenommen sind der Schutz lebenswichtiger Interessen, Geräte bei Behinderung oder chronischer Krankheit, etwa zur Blutzuckermessung, sowie Einzelfälle mit Zustimmung der Lehrkraft. Zum Schuljahresstart zählt Sachsen 527.300 Schülerinnen und Schüler, darunter 37.700 Erstklässler.

Was in den anderen Ländern gilt

  • Hessen: flächendeckendes Verbot an allen Schulen seit Sommer 2024, an Grundschulen am strengsten durchgesetzt
  • Bremen: allgemeines Verbot in Grundschule und Sekundarstufe I, Smartwatches eingeschlossen (seit 2025/2026)
  • Brandenburg: Geräte müssen in den Klassenstufen 1 bis 6 im Unterricht ausgeschaltet sein (seit 2025/2026)
  • Schleswig-Holstein: private Nutzung bis einschließlich Klasse 9 untersagt (seit 2025/2026)
  • Thüringen: Verbot an Grundschulen und Förderschulen
  • Saarland: Verbot an Grundschulen, Geräte müssen auf dem Gelände ausgeschaltet sein
  • Sachsen: Verbot bis Klasse 8 ab dem Schuljahr 2026/27
  • Rheinland-Pfalz: Verbot bis Klasse 10, angekündigt für Februar 2027

In Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt entscheidet weiterhin jede Schule selbst. Bayern hat eine Landesregelung nur für Grund- und Förderschulen; darüber hinaus liegt die Entscheidung bei der Schule. Wer in einem dieser Länder wissen will, was gilt, findet die Antwort nicht im Schulgesetz, sondern in der Hausordnung — und die steht meist auf der Schulwebsite oder liegt zu Schuljahresbeginn im Elternportal.

Ein Punkt wird in der Debatte regelmäßig verwechselt: Die Regelungen beschränken fast überall die Nutzung, nicht den Besitz. Das Handy darf mitgebracht werden, es muss nur aus der Hand bleiben. Das ist der Grund, warum ein Verbot organisatorisch überhaupt funktioniert — niemand muss Geräte einsammeln und verwahren.

Sources

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