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Ausbildungsstart am 1. September: 724 Euro sind die Untergrenze — mit einer Ausnahme

Wer 2026 eine duale Ausbildung beginnt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf 724 Euro im ersten Jahr; tarifgebundene Betriebe dürfen darunter bleiben.

Meridians Wirtschafts-Redaktion

Published 30. August 2026 · Updated 30. August 2026 · 4 min read

Ausbildungsstart am 1. September: 724 Euro sind die Untergrenze — mit einer AusnahmeEducation

The short answer

  • Für Ausbildungsverträge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gilt eine Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Jahr.
  • Im zweiten bis vierten Jahr steigt sie auf 854, 977 und 1.014 Euro — die Staffelung ist gesetzlich mit 18, 35 und 40 Prozent Aufschlag festgelegt.
  • Tarifverträge dürfen den Mindestbetrag unterschreiten; nicht tarifgebundene Betriebe dürfen den einschlägigen Tarif um höchstens 20 Prozent unterschreiten.
  • In der Praxis starten nur 3 bis 4 Prozent der neuen Verträge auf Mindestniveau.

Zum 1. September beginnt der größte Teil der dualen Ausbildungsverhältnisse. Wer jetzt unterschreibt, sollte eine Zahl kennen: 724 Euro. So hoch ist die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für alle Verträge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen. Rechtsgrundlage ist § 17 des Berufsbildungsgesetzes, die Untergrenze gilt seit dem 1. Januar 2020.

Die Beträge für 2026

  • Erstes Ausbildungsjahr: 724 Euro im Monat — 6,2 Prozent mehr als die 682 Euro für Verträge mit Beginn 2025.
  • Zweites Ausbildungsjahr: 854 Euro.
  • Drittes Ausbildungsjahr: 977 Euro.
  • Viertes Ausbildungsjahr: 1.014 Euro.

Die Staffelung ist kein Verhandlungsergebnis, sondern Rechenwerk: Das Gesetz schreibt auf den Betrag des ersten Jahres Aufschläge von 18, 35 und 40 Prozent fest. Entscheidend ist außerdem das Jahr des Ausbildungsbeginns, nicht das laufende Kalenderjahr. Wer 2026 anfängt, bleibt in der 2026er-Reihe — auch im dritten Lehrjahr 2028. Berechnet wird der Betrag jährlich vom Bundesinstitut für Berufsbildung anhand der amtlichen Berufsbildungsstatistik; bekanntgemacht wird er vom Bundesbildungsministerium im Bundesanzeiger.

Die Ausnahme, die viele betrifft

Tarifverträge sind von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen. Ist Ihr Betrieb tarifgebunden und sieht der Tarifvertrag weniger vor, gilt der Tarifvertrag — auch wenn er unter 724 Euro liegt. Umgekehrt gilt für nicht tarifgebundene Betriebe eine Grenze nach oben hin offen, nach unten aber nicht beliebig: Sie dürfen die für ihre Branche und Region einschlägigen tariflichen Sätze um höchstens 20 Prozent unterschreiten. Beide Regeln stehen in § 17 BBiG. Prüfen Sie deshalb vor der Unterschrift zwei Dinge: ob der Betrieb tarifgebunden ist und welcher Tarifvertrag für Ihre Branche gilt.

Die Mindestvergütung ist ein Boden, kein Maßstab. Nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung starten seit Einführung nur 3 bis 4 Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge auf diesem Niveau. In tarifgebundenen Betrieben lag die durchschnittliche Ausbildungsvergütung 2024 bei 1.133 Euro im Monat. Wer ein Angebot mit 724 Euro auf dem Tisch hat, verhandelt also nicht gegen das Gesetz, sondern gegen den Markt.

Sources

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