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Bewohnerparken: 20,40 Euro in Berlin, 300 Euro in Tübingen — und ein Urteil, das die Staffelung nach Fahrzeuglänge kippte

Seit Oktober 2020 gibt es keine bundesweite Obergrenze mehr für den Bewohnerparkausweis. Fünf Städte, fünf Größenordnungen — alle aus den amtlichen Seiten der Städte selbst, nicht aus Übersichtslisten Dritter.

Meridians Technik-Redaktion

Published 27. August 2026 · Updated 27. August 2026 · 7 min read

Bewohnerparken: 20,40 Euro in Berlin, 300 Euro in Tübingen — und ein Urteil, das die Staffelung nach Fahrzeuglänge kippteAutomotive
Photo: Foto von Cristian Rossa / Pexels (Pexels-Lizenz — kostenlos nutzbar, Nennung rechtlich nicht erforderlich (oben dennoch angegeben).)

The short answer

  • Bis Oktober 2020 galt laut ADAC bundesweit eine Obergrenze von 30,70 Euro im Jahr für den Bewohnerparkausweis; seither setzen Länder und Kommunen die Gebühr selbst fest.
  • Die von den Städten selbst veröffentlichten Beträge reichen von 20,40 Euro für einen bis zu zwei Jahre gültigen Ausweis in Berlin bis 25 Euro im Monat in Tübingen.
  • Das Bundesverwaltungsgericht erklärte am 13. Juni 2023 die Freiburger Bewohnerparkgebührensatzung für unwirksam — unter anderem, weil 50 Zentimeter Fahrzeuglänge die Gebühr teilweise verdoppelten.
  • Freiburg gilt seit dem 1. Dezember 2023 eine Einheitsgebühr von 200 Euro im Jahr, festgesetzt per Rechtsverordnung statt per Satzung.

Der Bewohnerparkausweis ist überall dieselbe Sache: eine Genehmigung, das eigene Auto in der Zone vor der eigenen Wohnung abzustellen, ohne Parkscheinautomat und ohne Zeitlimit. Was er kostet, hat mit dieser Leistung wenig zu tun. Wir haben die Gebühren von fünf Städten abgerufen — jeweils von der amtlichen Seite der Stadt selbst, nicht aus Übersichtslisten Dritter. Zwischen der günstigsten und der teuersten Angabe liegt, aufs Jahr gerechnet, knapp der Faktor dreißig. Alle Beträge sind Verwaltungsgebühren; eine Umsatzsteuer wird darauf nicht ausgewiesen.

Was fünf Städte veröffentlichen

  • Berlin — 20,40 Euro für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises, der maximal zwei Jahre gültig ist; die Verlängerung kann etwa einen Monat vor Ablauf beantragt werden. Das Serviceportal des Landes nennt als Rechtsgrundlage die Straßenverkehrs-Ordnung, Paragrafen 45 bis 47, und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO
  • München — 30 Euro für zwölf Monate, 60 Euro für 24 Monate; Zahlung per Überweisung an die Stadtkasse. Als Rechtsgrundlage nennt die Landeshauptstadt Paragraf 45 Absatz 1b Nummer 2a StVO sowie Stadtratsbeschlüsse zur Parkraumbewirtschaftung
  • Köln — seit dem 1. März 2025 nach Fahrzeuglänge gestaffelt: 100 Euro im Jahr bis 4.109 Millimeter, 110 Euro von 4.109 bis 4.709 Millimeter, 120 Euro über 4.709 Millimeter. Zuvor galt ein einheitlicher Satz von 100 Euro. Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 46 StVO — etwa für Handwerk, Hebammen, Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkung — bleiben davon unberührt
  • Freiburg im Breisgau — 200 Euro für ein Jahr, 100 Euro für sechs Monate, 10 Euro für Änderungen und Ersatzausstellung; die Rechtsverordnung ist am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten und stützt sich auf Paragraf 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz und Paragraf 1 der Parkgebührenverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 6. Juli 2021. Ermäßigungen sieht die Verordnung nicht vor
  • Tübingen — 20 Euro im Monat für Verbrenner bis 1.800 Kilogramm und Elektrofahrzeuge bis 2.000 Kilogramm, 25 Euro im Monat darüber; beantragbar für drei, sechs, neun oder zwölf Monate. Inhaberinnen und Inhaber einer KreisBonusCard zahlen für deren Laufzeit die Hälfte; Änderung oder Ersatzausweis kosten 10 Euro

Warum die Spanne überhaupt möglich ist

Das Bewohnerparkvorrecht selbst steht in der Straßenverkehrs-Ordnung; München verweist dafür auf Paragraf 45 Absatz 1b Nummer 2a StVO. Die Gebühr dafür war dagegen lange bundeseinheitlich gedeckelt. Laut ADAC ist die bundesweite Obergrenze von 30,70 Euro im Jahr im Oktober 2020 abgeschafft und die Gebührenhoheit auf die Länder und teilweise auf die Kommunen übertragen worden. Genau das erklärt die Spreizung: München liegt mit 30 Euro für zwölf Monate praktisch noch auf dem alten Deckel, Berlin mit 20,40 Euro für bis zu zwei Jahre sogar darunter, während Tübingen mit 25 Euro im Monat für schwerere Fahrzeuge auf 300 Euro im Jahr kommt. Aufs Jahr gerechnet ist das knapp das Dreißigfache des Berliner Satzes.

Was das Bundesverwaltungsgericht dazu gesagt hat

Am 13. Juni 2023 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau vom 14. Dezember 2021 für unwirksam (BVerwG 9 CN 2.22, Pressemitteilung Nr. 47/2023). Freiburg hatte ab dem 1. April 2022 nach Fahrzeuglänge gestaffelt: 240 Euro im Jahr bis 4,20 Meter, 360 Euro von 4,21 bis 4,70 Meter, 480 Euro ab 4,71 Meter, dazu ermäßigte Sätze von 60, 90 und 120 Euro und ein Gebührenerlass für Inhaber blauer Behindertenparkausweise.

Drei Gründe nennt das Gericht laut Pressemitteilung. Erstens die Form: Paragraf 6a Absatz 5a StVG ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen, nicht von Satzungen. Zweitens die Staffelung selbst — sie bilde die unterschiedlichen Vorteile unverhältnismäßig ab und verstoße gegen den Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 Grundgesetz, weil ein Längenunterschied von 50 Zentimetern teilweise zur Verdoppelung der Gebühr führte. Drittens die Ermäßigungen: Soziale Gebührenzwecke seien in Paragraf 6a Absatz 5a StVG nicht vorgesehen, zulässig seien nur Kostendeckung und Vorteilsausgleich.

Freiburg hat darauf reagiert: Seit dem 1. Dezember 2023 gilt dort eine Einheitsgebühr von 200 Euro im Jahr, festgesetzt per Rechtsverordnung und ohne Staffelung nach Fahrzeuggröße. Andere Städte staffeln weiter, aber flacher. In Köln liegen zwischen dem kleinsten und dem größten Fahrzeug 20 Euro im Jahr; in Freiburg lagen zwischen den Stufen der aufgehobenen Satzung 120 und 240 Euro. Tübingen staffelt nicht nach Länge, sondern nach zulässigem Gesamtgewicht — und setzt für Elektrofahrzeuge die Gewichtsschwelle 200 Kilogramm höher an, was den Mehrgewichtsnachteil der Batterie ausgleicht.

Sources

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