Kündigungsbutton: Der BGH verbietet das Halteangebot auf der Bestätigungsseite
Ein Klick auf „Vertrag kündigen" darf nicht auf eine Seite führen, die Ihnen zuerst eine Pause anbietet — und das gilt weit über Fitnessstudios hinaus.
Meridians Leben-Redaktion
Published 14. September 2026 · Updated 14. September 2026 · 4 min read
FitnessThe short answer
- Der Bundesgerichtshof hat am 16. Juli 2026 entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung keine Halteangebote enthalten darf (Az. I ZR 200/25).
- Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Fitnesskette FitX, die dort einen Button zum Pausieren des Vertrags einblendete.
- In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage noch abgewiesen.
- Die Entscheidung betrifft jeden Anbieter, der nach § 312k BGB einen Kündigungsbutton vorhalten muss.
Den Kündigungsbutton gibt es seit dem 1. Juli 2022. Wie die Seite aussehen darf, auf der die Kündigung bestätigt wird, stand bis zum Sommer nicht fest. Seit dem 16. Juli 2026 steht es fest: Auf dieser Seite hat nichts zu stehen außer der Kündigung selbst.
Der Fall
FitX blendete Mitgliedern, die online kündigen wollten, auf der Bestätigungsseite einen orangefarbenen Button ein: „Vertrag im Selfservice pausieren". Das Unternehmen hielt das für eine sachliche Information über eine Option, die ohnehin in den Geschäftsbedingungen steht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sah darin eine Ablenkung vom Kündigungsvorgang und klagte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage am 18. September 2025 ab (Az. 20 UKl 1/25). Der Bundesgerichtshof entschied am 16. Juli 2026 anders (Az. I ZR 200/25) und untersagte FitX den Hinweis.
Die Begründung
Die Bestätigungsseite dient nach Auffassung des Gerichts ausschließlich dazu, die für die Kündigung nötigen Angaben zu erfassen. Zweck des § 312k BGB sei eine einfache und unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit. Halteangebote gefährden dieses Ziel — auch dann, wenn sie sachlich zutreffen. Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband fasste es so zusammen: „Wer auf den Kündigungsbutton klickt, muss auch wirklich kündigen können – ohne Ablenkung, ohne Umwege, ohne Tricks."
- Erlaubt ist das Kündigungsformular mit den Angaben, die zur Zuordnung der Kündigung nötig sind.
- Erlaubt ist der Bestätigungsbutton.
- Nicht erlaubt sind weitere Angebote, Hinweise auf Alternativen oder Rückhaltefragen.
Für Sie heißt das: Wenn die Bestätigungsseite Ihnen zuerst eine Pause, einen Rabatt oder ein Rückrufangebot vorlegt, entspricht das nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Klicken Sie die Kündigung trotzdem zu Ende und sichern Sie den Nachweis — die Bestätigungsmail und ein Bildschirmfoto der letzten Seite gehören ins Archiv. Wer den Vorgang abbricht, weil ihn das Angebot ablenkt, hat nicht gekündigt.
Sources
Every factual claim above is traceable to these documents. Check them — that is why they are here.
- BGH I ZR 200/25: Online-Kündigung – Bestätigungsseite muss ablenkungsfrei bleibenbeck-aktuell
- Kündigen ohne TricksVerbraucherzentrale Bundesverband
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