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Gutschein blockiert die Kündigung? Der BGH hat diese Klausel gekippt

Wer ein Streaming-Abo mit Guthabenkarte bezahlt, konnte jahrelang gebunden bleiben – seit April 2026 ist das rechtswidrig, und das Guthaben darf nicht verfallen.

Meridians Technik-Redaktion

Published 22. August 2026 · Updated 22. August 2026 · 4 min read

Gutschein blockiert die Kündigung? Der BGH hat diese Klausel gekipptStreaming

The short answer

  • Der Bundesgerichtshof hat am 16. April 2026 entschieden, dass eine Klausel unwirksam ist, nach der eine Kündigung erst wirksam wird, wenn ein Gutscheinguthaben aufgebraucht ist (Az. III ZR 152/25).
  • Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands konnte die Klausel zu einer Bindung von rund 39 Monaten führen.
  • Der BGH stuft Streamingverträge als Dienstverträge ein; damit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
  • Restguthaben darf bei einer Kündigung nicht verfallen.

Guthabenkarten für Streamingdienste liegen an jeder Supermarktkasse. Wer eine einlöst, zahlt sein Abo im Voraus – und geriet damit in eine Falle, die lange kaum jemandem auffiel. Der Anbieter Netflix hatte in seinen Gutscheinbedingungen festgelegt, dass eine Kündigung erst wirksam wird, „sobald das Guthaben vollständig aufgebraucht ist“. Der Bundesgerichtshof hat diese Klausel am 16. April 2026 für unwirksam erklärt (Aktenzeichen III ZR 152/25, Pressemitteilung 68/2026).

Worum es ging

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Sein Vorwurf: Wer eine größere Guthabenkarte einlöst, kann faktisch über Jahre nicht aussteigen. Der Verband rechnete vor, dass sich daraus eine Vertragslaufzeit von rund 39 Monaten ergeben konnte. In der Vorinstanz war er gescheitert – das Kammergericht Berlin hielt die Klausel am 3. Juli 2025 für wirksam (Az. 23 UKI 3/24).

Wie der BGH argumentiert

Der III. Zivilsenat sieht in der Klausel eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB. Entscheidend war die Einordnung des Vertrags: Ein Streamingabo ist nach Auffassung des Senats kein Mietvertrag, sondern ein Dienstvertrag. Damit greifen die gesetzlichen Kündigungsregeln für Dienstverträge (§ 621 BGB), die bei monatlicher Abrechnung eine Kündigung im laufenden Monat erlauben. Von dieser gesetzlichen Wertung wich die Klausel ab, ohne dass der Anbieter dafür einen tragfähigen Grund vorbringen konnte.

Was Sie davon haben

  • Ihre Kündigung wird sofort wirksam – auch wenn noch Guthaben auf dem Konto liegt.
  • Das Restguthaben darf durch die Kündigung nicht verfallen.
  • Sie können die Zahlungspflicht beenden und das Guthaben später weiterverwenden.
  • Das Urteil betrifft die Klauselgestaltung; vergleichbare Bedingungen anderer Anbieter dürften ebenfalls angreifbar sein.

Praktisch heißt das: Prüfen Sie vor dem Kauf einer Guthabenkarte trotzdem, wie der Anbieter mit Restguthaben umgeht. Und wenn Sie in der Vergangenheit an einem Abo festgehalten wurden, weil noch Guthaben da war, lohnt der Blick in die Abrechnungen – zu viel gezahlte Monatsbeiträge sind ein möglicher Rückforderungsanspruch.

Sources

Every factual claim above is traceable to these documents. Check them — that is why they are here.

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