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Die „Click-to-Cancel“-Regel der FTC ist vorerst gekippt – so funktioniert Kündigen 2026 tatsächlich

Ein Gericht hat die Regel aufgehoben, die einfaches Kündigen bei Streaming- und anderen Abos erzwungen hätte. Die FTC unternimmt einen neuen Anlauf, doch bislang bindet nichts die Anbieter.

Meridians Technik-Redaktion

Published 21. August 2026 · Updated 21. August 2026 · 3 min read

Die „Click-to-Cancel“-Regel der FTC ist vorerst gekippt – so funktioniert Kündigen 2026 tatsächlichStreaming
Photo: Photo by Muaaz / Pexels (Pexels License — free to use, no attribution legally required (credited above as good practice).)

The short answer

  • Die FTC verabschiedete ihre Regel „Click to Cancel“ im Oktober 2024. Sie hätte Abo-Anbieter verpflichtet, die Kündigung so einfach zu machen wie den Abschluss – doch das Bundesberufungsgericht für den achten Bezirk hob sie im Juli 2025 aus formalen Gründen auf.
  • Das Gericht befand, die FTC habe vor der endgültigen Verabschiedung eine vorgeschriebene vorläufige Folgenabschätzung versäumt – ein Verfahrensfehler und keine Entscheidung gegen die zugrunde liegende Befugnis der FTC.
  • Die FTC unternimmt einen neuen Anlauf: Im März 2026 veröffentlichte sie eine neue Advance Notice of Proposed Rulemaking unter dem Aktenzeichen FTC-2026-0265, die der aufgehobenen Fassung von 2024 voraussichtlich stark ähneln wird.
  • Da derzeit keine bundesweite Regel die Abo-Anbieter bindet, hängt es weiterhin vom Unternehmen und vom Bundesstaat ab, wie einfach eine Kündigung ist; einzelne Bundesstaaten haben eigene Schutzgesetze in Kraft.

Wenn sich das Kündigen eines Streaming-Abos noch immer schwieriger anfühlt als der Abschluss, ist das kein Zufall: Die bundesweite Regel, die das beheben sollte, ist derzeit nicht in Kraft. Die FTC verabschiedete ihre Regel „Click to Cancel“ im Oktober 2024, doch ein Bundesberufungsgericht kippte sie im Juli 2025 – wenige Tage, bevor sie greifen sollte.

Was die Regel verlangt hätte

Die Regel, eine Änderung der Negative Option Rule der FTC (16 CFR Part 425), verlangte, dass eine Kündigung „so einfach … wie der Abschluss“ sein müsse. Anbieter hätten vor der Abrechnung eine ausdrückliche und informierte Einwilligung einholen und einen unkomplizierten Kündigungsweg bereitstellen müssen. Die Kommission stimmte mit 3 zu 2 Stimmen zu, nachdem mehr als 16.000 öffentliche Stellungnahmen eingegangen waren; die FTC verwies auf knapp 70 Verbraucherbeschwerden pro Tag zu Negative-Option-Abrechnungspraktiken im Jahr 2024, nach 42 pro Tag im Jahr 2021.

Warum ein Gericht die Regel kippte

Der U.S. Court of Appeals for the Eighth Circuit hob die Regel im Juli 2025 aus formalen Gründen auf: Die FTC hatte es versäumt, vor der endgültigen Verabschiedung einer Regel dieser Art eine vorgeschriebene vorläufige Folgenabschätzung durchzuführen. Die Entscheidung betraf das Verfahren, nicht die zugrunde liegende Befugnis der FTC, Kündigungspraktiken zu regulieren – deshalb unternimmt die Behörde nun einen neuen Anlauf, statt das Vorhaben aufzugeben.

Wie der Stand heute ist

Die FTC legte dem Regulierungsbüro des Weißen Hauses am 30. Januar 2026 den Entwurf einer Advance Notice of Proposed Rulemaking vor und veröffentlichte die ANPR selbst am 13. März 2026 unter dem Aktenzeichen FTC-2026-0265. Eine damit verbundene Bekanntmachung erschien am 12. Februar 2026 im Federal Register. Da der Einwand des Gerichts formaler Natur war, dürfte eine neue Regel der aufgehobenen Fassung von 2024 stark ähneln – doch derzeit verpflichtet keine bundesweite Vorschrift Abo-Anbieter rechtlich zu einer einfacheren Kündigung.

Was Sie jetzt tatsächlich schützt

  • Derzeit gilt keine bundesweite Click-to-Cancel-Regel – wie einfach eine Kündigung ist, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Unternehmens ab
  • Einige Bundesstaaten haben unabhängig vom Bundesverfahren bereits eigene Gesetze zum Schutz bei Kündigungen und automatischen Vertragsverlängerungen in Kraft
  • Den eigenen Kündigungsversuch zu dokumentieren – mit Screenshots, Bestätigungs-E-Mails und Chatprotokollen – bleibt der zuverlässigste Schutz gegen eine strittige Abbuchung
  • Wer bei einem Dienst auf eine unzumutbar schwierige Kündigung stößt, kann sich bei der FTC oder der Generalstaatsanwaltschaft des eigenen Bundesstaats beschweren und trägt damit zu den Erkenntnissen bei, auf die sich die Aufsicht bei der nächsten Regel beruft

Sources

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