Handy am Steuer: 100 Euro in Deutschland, 440 in den Niederlanden — und vollstreckt wird ab 25 Euro
Sechs Länder veröffentlichen ihre Bußgeldsätze. Für denselben Griff zum Telefon liegt zwischen dem billigsten und dem teuersten Land der Faktor vier — und die Schwelle, ab der ein ausländischer Bescheid in Deutschland eingetrieben wird, liegt unter fast allen diesen Beträgen.
Meridians Technik-Redaktion
Published 8. September 2026 · Updated 8. September 2026 · 6 min read
AutomotiveThe short answer
- Für dieselbe Sekunde am Telefon verlangt Deutschland 100 Euro und verlangen die Niederlande 440. Beides sind veröffentlichte Katalogsätze, keine Schätzungen.
- Beim Tempoverstoß von 20 km/h reichen die veröffentlichten Sätze von 60 Euro in Österreich bis 229 Euro auf der niederländischen Autobahn. Die Beträge beziehen sich allerdings auf unterschiedliche Situationen und sind deshalb nicht eins zu eins vergleichbar.
- Ein Bescheid aus einem EU-Staat wird in Deutschland ab 70 Euro vollstreckt, aus Österreich schon ab 25 Euro, aus der Schweiz seit dem 1. Mai 2024 ab 80 Franken. Aus Großbritannien, Norwegen und Liechtenstein gar nicht.
- Zum 1. Januar 2027 vereinheitlicht Österreich seine Sätze bundesweit — laut ADAC im Schnitt rund 50 Prozent höher als bisher.
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Die Zahl, die im Urlaub am meisten überrascht, steht selten auf dem Tacho. Sie steht auf dem Bescheid, der drei Monate später im Briefkasten liegt. Sechs europäische Länder veröffentlichen ihre Bußgeldsätze, und für denselben Verstoß stehen dort Beträge, die um den Faktor vier auseinanderliegen. Wir haben die Länderseiten des ADAC abgerufen und geben nur wieder, was dort tatsächlich beziffert ist.
Handy am Steuer: 100 Euro in Deutschland, 440 in den Niederlanden
- Deutschland — 100 Euro — Regelsatz für Pkw-Fahrende, dazu ein Punkt in Flensburg. Mit Gefährdung 150 Euro, mit Sachbeschädigung 200 Euro, jeweils zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Für Radfahrende nennt der ADAC 55 Euro.
- Österreich — ab 100 Euro — Mindestbetrag laut ADAC-Länderseite.
- Schweiz — 110 Euro — fester Betrag, vom ADAC in Euro angegeben.
- Frankreich — ab 135 Euro — Verstoß der vierten Kategorie, für die der ADAC einen ermäßigten Erstbetrag von 90 Euro nennt.
- Italien — ab 250 Euro — Mindestbetrag; der ADAC verweist darauf, dass der Rahmen bis 1.000 Euro reicht.
- Niederlande — 440 Euro — fester Satz, gültig seit dem 1. Januar 2026.
Tempo 20 km/h zu viel: 60 Euro in Österreich, 229 auf der niederländischen Autobahn
- Deutschland — 70 Euro innerorts, 60 Euro außerorts — Bußgeldkatalog für 16 bis 20 km/h zu viel, ohne Punkt. Ab 60 Euro kommen 28,50 Euro Verfahrenskosten dazu.
- Österreich — ab 60 Euro — Mindestbetrag laut ADAC-Länderseite.
- Frankreich — ab 135 Euro — für 20 km/h und mehr; unter 20 km/h nennt der ADAC ab 68 Euro.
- Italien — ab 175 Euro — Mindestbetrag.
- Schweiz — ab 195 Euro — Mindestbetrag, vom ADAC in Euro angegeben.
- Niederlande — 229 Euro — für 20 km/h zu schnell auf der Autobahn, Satz seit dem 1. Januar 2026.
Weiter oben in der Skala hört die Vergleichbarkeit ganz auf. Für mehr als 50 km/h zu viel nennt der ADAC in Österreich bis zu 7.500 Euro, in Frankreich 1.500 Euro, in Italien ab 545 Euro — und in der Schweiz gar keinen Eurobetrag mehr, sondern „ab 60 Tagessätze“, also eine Strafe, die sich am Einkommen bemisst. Der deutsche Katalog bleibt in diesem Bereich vergleichsweise flach: 51 bis 60 km/h zu viel kosten 480 Euro außerorts und 560 Euro innerorts, dazu zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot.
Vollstreckt wird ab 70 Euro — aus Österreich schon ab 25
- EU-Staaten — ab 70 Euro einschließlich Verfahrenskosten wird ein Bescheid in Deutschland vollstreckt.
- Österreich — Sonderregel: ab 25 Euro zuzüglich Kosten. Für die Vollstreckung bleiben den Behörden drei Jahre ab Rechtskraft.
- Schweiz — kein EU-Staat, aber seit dem 1. Mai 2024 in Deutschland vollstreckbar ab 80 Schweizer Franken, vom ADAC mit rund 86 Euro angegeben.
- Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein — nicht in Deutschland vollstreckbar.
Zuständig ist in allen Fällen das Bundesamt für Justiz, nicht ein privates Inkassounternehmen. Genau das schreibt eine neue EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Vollstreckung fest, die am 19. Januar 2025 in Kraft getreten ist und bis zum 20. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt sein muss: mehrsprachige Bescheide und ein Verbot privater Forderungseintreibung bei Verkehrsverstößen. Für Italien nennt der ADAC ein Vollstreckungsfenster von fünf Jahren. Wichtig ist die Rechenweise: Vollstreckt wird der Betrag samt Verfahrenskosten, und die schieben viele Bescheide erst über die Schwelle.
Rabatt fürs schnelle Zahlen, Aufschlag fürs Warten
In Italien gibt es bei den meisten Verstößen 30 Prozent Nachlass, wenn innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung gezahlt wird — und eine Verdopplung des Betrags, wenn nach 60 Tagen nichts angekommen ist. Frankreich fordert zunächst nur den ermäßigten Satz; der ADAC nennt als Beispiel 90 statt 135 Euro, mit einem Anstieg auf bis zu 375 Euro bei anhaltendem Verzug. Wer dort Einspruch einlegt, muss den Betrag trotzdem zunächst als Sicherheitsleistung überweisen. In Österreich verschickt die Behörde bei Beträgen bis 365 Euro eine Anonymverfügung an den Halter: vier Wochen Zahlungsfrist, ohne dass jemand den Fahrer benennen muss. Ein Organmandat vor Ort ist binnen 14 Tagen fällig.
Was Österreich zum 1. Januar 2027 ändert
Österreich ersetzt zum 1. Januar 2027 die bisher je nach Bundesland unterschiedlichen Sätze durch einen bundesweit einheitlichen Katalog. Laut ADAC zahlen Verkehrssünderinnen und -sünder danach im Schnitt rund 50 Prozent mehr; das Ministerium begründet das damit, dass sich die neuen Beträge an den bisher höchsten Ländersätzen orientieren. Konkret beziffert werden ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn mit 100 Euro, das Befahren der Rettungsgasse mit 200 Euro und Rechtsüberholen mit 115 Euro. Der österreichische Automobilclub ÖAMTC begrüßt laut ADAC die Vereinheitlichung, kritisiert aber die Höhe.
Sources
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- Handy am Steuer: Bußgelder und Strafen 2026 (Stand 24.07.2026) — 100 Euro Regelsatz, 150 Euro mit Gefährdung, 200 Euro mit Sachbeschädigung, 55 Euro für RadfahrendeADAC e. V.
- Blitzer-Kosten innerorts und außerorts (Stand 30.06.2026) — vollständige Bußgeldstaffel für Pkw, 28,50 Euro Verfahrenskosten ab 60 EuroADAC e. V.
- Bußgeld aus Österreich: Fristen, Verfahren, Tipps (Stand 14.08.2026) — Sätze, Anonymverfügung bis 365 Euro, Vollstreckung ab 25 EuroADAC e. V.
- Bußgeld oder Strafzettel aus Italien (Stand 03.06.2026) — Sätze, 30 Prozent Rabatt binnen fünf Tagen, Verdopplung nach 60 TagenADAC e. V.
- Bußgeldverfahren in Frankreich (Stand 24.02.2025) — Kategorien, ermäßigter und erhöhter Satz, Sicherheitsleistung bei EinspruchADAC e. V.
- Bußgelder aus der Schweiz (Stand 05.05.2025) — Sätze in Euro, Vollstreckung in Deutschland ab 80 Franken seit 1. Mai 2024ADAC e. V.
- Warum Sie Strafzettel aus dem Ausland nicht ignorieren sollten (Stand 15.07.2026) — Vollstreckungsschwellen, EU-Richtlinie vom 19.01.2025, Umsetzungsfrist 20.07.2027ADAC e. V.
- Handy am Steuer: 440 Euro — die niederländischen Sätze seit 1. Januar 2026ADAC e. V.
- Bußgelder in Österreich: Diese Verstöße werden ab 2027 teuer — bundesweite Vereinheitlichung zum 1.1.2027, im Schnitt rund 50 Prozent mehrADAC e. V.
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