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DigitalPakt 2.0 ist unterschrieben: fünf Milliarden Euro, fünf Jahre — und 16 Antragsverfahren

Bund und Länder haben am 2. September unterzeichnet. Was in den Schulen ankommt, entscheidet sich jetzt in den Ländern.

Meridians Leben-Redaktion

Published 8. September 2026 · Updated 8. September 2026 · 4 min read

DigitalPakt 2.0 ist unterschrieben: fünf Milliarden Euro, fünf Jahre — und 16 AntragsverfahrenEducation
Photo: Foto von Dothanhyb / Pexels (Pexels-Lizenz — kostenlos nutzbar, Nennung rechtlich nicht erforderlich (oben dennoch angegeben).)

The short answer

  • Bund und Länder haben den DigitalPakt 2.0 am 2. September 2026 unterzeichnet; das Programm ist am 1. September gestartet.
  • Es umfasst 5 Milliarden Euro über fünf Jahre, je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.
  • Gefördert werden Schulnetze, WLAN, Server, Ausstattung in Klassenräumen, mobile Endgeräte und digitale Lernplattformen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
  • Die Vereinbarung wirkt rückwirkend zum 1. Januar 2026. Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder selbst.

Nach langem Streit über die Finanzierung steht der Nachfolger des ersten DigitalPakts. Die Kultusministerkonferenz teilte am 2. September 2026 mit, dass Bund und Länder den DigitalPakt 2.0 unterzeichnet haben. Gestartet ist das Programm bereits am 1. September. Wer schulpflichtige Kinder hat, sollte wissen: Das Geld ist beschlossen, die Verteilung ist es noch nicht überall.

Die Eckdaten

  • Volumen: 5 Milliarden Euro über fünf Jahre
  • Aufteilung: je 2,5 Milliarden Euro von Bund und Ländern
  • Rückwirkung: Die Vereinbarung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026
  • Empfänger: allgemeinbildende und berufliche Schulen

Wofür das Geld gedacht ist

Das Bundesministerium nennt als Förderbereiche Schulnetze, WLAN, Server, Ausstattung in Klassenräumen, mobile Endgeräte und digitale Lernplattformen. Die Kultusministerkonferenz betont daneben zwei Punkte, die nicht aus Kabeln bestehen: die Qualifizierung von Lehrkräften für digitale Technologien und den Einsatz künstlicher Intelligenz sowie die Unterrichts- und Schulentwicklung mit digitalen Medien. Das ist der erkennbare Lerneffekt aus dem ersten DigitalPakt, bei dem viele Geräte in Schulen standen, ohne dass Konzept und Wartung mitgeliefert wurden.

Was die Länder sagen

Anna Stolz, bayerische Staatsministerin und Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, fasste den Anspruch so zusammen: „Entscheidend ist, was wir pädagogisch daraus machen.“ Die saarländische Ministerin Christine Streichert-Clivot erklärte: „Digitale Mündigkeit ist heute eine Voraussetzung für Bildungserfolg.“ Die nordrhein-westfälische Ministerin Dorothee Feller nannte die Bedingung, an der das erste Programm oft scheiterte: „Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur, verlässlicher Support und gute Konzepte gehören dabei zusammen.“

Was das für Eltern und Schulträger konkret heißt

Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie die Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder. Für die einzelne Schule heißt das: Der Weg zum Geld führt nicht über den Bund, sondern über das eigene Bundesland und den Schulträger — in der Regel Stadt oder Kreis. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Schule profitiert, ist der Schulträger die richtige Adresse, nicht das Ministerium. Für Fördervereine und Schulkonferenzen lohnt sich die Frage, ob der Träger bereits ein Medienentwicklungskonzept hat: In der Vergangenheit war das die übliche Voraussetzung für Mittel aus dem DigitalPakt.

Sources

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