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Die EU verschiebt die strengsten Fristen des AI Act um bis zu 16 Monate. Eine Frist blieb bestehen.

Das seit dem 27. Juli geltende Digital Omnibus gibt den meisten Hochrisiko-KI-Systemen bis Dezember 2027 oder August 2028 Zeit für die Umsetzung – die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, die am 2. August in Kraft traten, blieben jedoch beim ursprünglichen Termin.

Meridians Technik-Redaktion

Published 6. September 2026 · Updated 6. September 2026 · 5 min read

Die EU verschiebt die strengsten Fristen des AI Act um bis zu 16 Monate. Eine Frist blieb bestehen.AI
Photo: Foto von Tara Winstead / Pexels (Pexels-Lizenz — kostenlos nutzbar, Nennung rechtlich nicht erforderlich (oben dennoch angegeben).)

The short answer

  • Das „Digital Omnibus on AI“ der EU trat am 27. Juli 2026 in Kraft, nachdem es im Anschluss an eine politische Einigung vom Mai förmlich angenommen worden war.
  • Die Umsetzungsfrist für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme (Biometrie, Personalauswahl, Kreditvergabe, öffentliche Verwaltung) verschiebt sich von August 2026 auf den 2. Dezember 2027 – eine Verzögerung von rund 16 Monaten.
  • Für Hochrisiko-KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist, etwa in Medizinprodukte oder Luftfahrtausrüstung, gilt nun der 2. August 2028, rund ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen.
  • Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 – die Offenlegung, wenn Inhalte KI-generiert sind – traten planmäßig am 2. August 2026 in Kraft; verlängert wurde lediglich die Umsetzungsfrist für die Kennzeichnung bereits auf dem Markt befindlicher Systeme, und zwar bis zum 2. Dezember 2026.

Unternehmen, die sich auf den schärfsten Umsetzungstermin des AI Act eingestellt hatten, haben in diesem Sommer mehr Zeit bekommen – aber nicht bei jeder Anforderung.

Das „Digital Omnibus on AI“, ein Paket von Änderungen an der KI-Verordnung der EU, trat am 27. Juli 2026 in Kraft, nachdem es am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht worden war. Die EU-Gesetzgeber erzielten am 6. und 7. Mai eine politische Einigung über die Änderungen; die Vertreter der Mitgliedstaaten bestätigten sie am 13. Mai im Rat.

Was sich verschoben hat

  • Eigenständige Hochrisiko-Systeme (Anhang III) – etwa biometrische Identifizierung, Werkzeuge für Personalauswahl und Beschäftigung, Kreditscoring und Systeme für Sozialleistungen im öffentlichen Sektor – haben nun bis zum 2. Dezember 2027 Zeit statt bis zum 2. August 2026. Das sind rund 16 Monate mehr.
  • Hochrisiko-KI, die als Sicherheitsbauteil in regulierte Produkte eingebettet ist – Medizinprodukte, Maschinen, Luftfahrtausrüstung –, hat nun bis zum 2. August 2028 Zeit, rund ein Jahr länger als beim ursprünglichen Termin im August 2027.
  • Begründet wird dies laut der Einigung damit, den Aufsichtsbehörden Zeit zu geben, technische Normen und Leitlinien fertigzustellen, bevor die Umsetzungsfrist zu laufen beginnt.

Was unverändert blieb

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 – die Vorschriften, nach denen offengelegt werden muss, wenn eine Person mit einem KI-System interagiert oder wenn Inhalte KI-generiert sind – traten planmäßig am 2. August 2026 in Kraft und wurden nicht aufgeschoben. Die einzige Ausnahme ist eng gefasst: Systeme, die vor diesem Datum bereits auf dem Markt waren, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die besondere Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 Absatz 2 zu erfüllen.

Warum das über die EU hinaus zählt

Da der AI Act für jedes Unternehmen gilt, das KI-Systeme auf dem EU-Markt bereitstellt, unterliegen auch Anbieter und Betreiber mit Sitz in den USA denselben Fristen, sofern sie europäische Nutzer haben. Die Verschiebung verschafft Unternehmen Zeit, die Werkzeuge für Personalauswahl, Kreditvergabe oder Biometrie entwickeln – an den bereits geltenden Offenlegungspflichten ändert sie nichts.

Sources

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