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Deutschland hat jetzt eine KI-Aufsicht — und sie nimmt Beschwerden von Bürgern entgegen

Seit dem 29. Juli gilt das KI-MIG, seit dem 2. August ist die Bundesnetzagentur für Hochrisiko-KI zuständig: Was das für Sie praktisch bedeutet.

Meridians Technik-Redaktion

Published 26. August 2026 · Updated 26. August 2026 · 5 min read

Deutschland hat jetzt eine KI-Aufsicht — und sie nimmt Beschwerden von Bürgern entgegenAI

The short answer

  • Das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft.
  • Die Bundesnetzagentur ist zentrale Marktüberwachungs-, Anlauf- und Beschwerdestelle für die EU-KI-Verordnung 2024/1689.
  • Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III beginnt die Aufsicht am 2. August 2026, für Anhang I am 2. August 2027.
  • Verstöße gegen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Wenn eine Software über Ihre Bewerbung mitentscheidet, Ihre Kreditwürdigkeit einschätzt oder in der Schule Ihres Kindes Leistungen bewertet, gab es bislang keine Stelle in Deutschland, an die man sich mit einem Verdacht wenden konnte. Das hat sich geändert. Seit dem 29. Juli 2026 ist das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz in Kraft, kurz KI-MIG. Es benennt die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichts- und Beschwerdestelle für die EU-KI-Verordnung.

Ab wann die Aufsicht greift

Die Zuständigkeit läuft in zwei Stufen an. Für Hochrisiko-KI-Systeme aus den nicht harmonisierten Bereichen des Anhangs III der KI-Verordnung — dazu zählen unter anderem kritische Infrastruktur, Personalmanagement, Bildung und Strafverfolgung — beginnt die Marktüberwachung am 2. August 2026. Für Systeme aus Anhang I, etwa KI in Funkanlagen nach der Richtlinie 2014/53/EU, folgt sie am 2. August 2027.

Was die Behörde tatsächlich tun darf

  • Stichproben von KI-Produkten auf dem Markt durchführen
  • Technische Dokumentation einschließlich Konformitätserklärungen prüfen
  • Beschwerden von Verbrauchern und juristischen Personen entgegennehmen und untersuchen
  • Sich mit anderen nationalen Behörden und der Europäischen Kommission abstimmen
  • Bei festgestellten Verstößen durchsetzende Maßnahmen ergreifen

Flankierend richtet die Bundesnetzagentur ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum sowie eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer für Hochrisiko-Systeme ein. Für Unternehmen gibt es einen KI-Service-Desk mit einem Online-Werkzeug zur Risikoklassifizierung und Leitfäden, dazu mindestens ein KI-Reallabor, in dem vor allem kleinere Anbieter neue Systeme unter Aufsicht entwickeln und testen können. Wer der Behörde Auskünfte verweigert oder bei der Aufsicht nicht mitwirkt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Behördenpräsident Klaus Müller nennt die KI-Verordnung einen Meilenstein für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa.

Der Streitpunkt: eine Behörde oder hundert

In der Anhörung des Digitalausschusses am 23. März 2026 zum Regierungsentwurf (Bundestagsdrucksache 21/4594) war genau das der Hauptkritikpunkt. Sachverständige beschrieben die deutsche Lösung als hochkomplexes föderales und sektorales Netzwerk mit potenziell hundert beteiligten Behörden — Polen und Spanien setzen dagegen auf ein Ein-Behörden-Modell. Bemängelt wurden fehlende verbindliche Koordinierungsmechanismen zwischen Bund und Ländern und die Gefahr eines Behörden-Ping-Pongs bei weitergeleiteten Beschwerden. Der Aufbau kostet den Bund einmalig rund vier Millionen Euro und jährlich etwa 15,9 Millionen; auf die Länder entfallen jährlich rund 33,1 Millionen Euro.

Sources

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