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Die EU setzt seit diesem Monat KI-Transparenzregeln durch – das hat sich geändert

Seit dem 2. August müssen Chatbots in der EU offenlegen, dass sie KI sind, und KI-erzeugte Bilder, Ton- und Videoaufnahmen brauchen maschinenlesbare Kennzeichnungen. Die Bußgelder des Regelwerks reichen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Meridians Technik-Redaktion

Published 26. August 2026 · Updated 26. August 2026 · 4 min read

Die EU setzt seit diesem Monat KI-Transparenzregeln durch – das hat sich geändertAI
Photo: Photo by Google DeepMind / Pexels (Pexels License — free to use, no attribution legally required (credited above as good practice).)

The short answer

  • Die Transparenzpflichten der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026: Chatbots müssen offenlegen, dass sie KI sind, und KI-erzeugte oder veränderte Inhalte brauchen maschinenlesbare Kennzeichnungen.
  • Zuständig für die Durchsetzung sind das KI-Büro der Europäischen Kommission und die nationalen Behörden.
  • Die Höchstbußgelder nach dem Sanktionsrahmen der KI-Verordnung reichen je nach Verstoß von 7,5 Millionen Euro beziehungsweise 1 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bis zu 35 Millionen Euro beziehungsweise 7 Prozent.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen gilt in jeder Stufe der jeweils niedrigere der beiden Werte.

Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten der KI-Verordnung der EU. Die Europäische Kommission erklärt, sie setze diese Vorgaben nun gemeinsam mit den nationalen Behörden aktiv durch.

Was sich ändern muss

  • Chatbots und andere interaktive KI-Systeme müssen den Nutzerinnen und Nutzern mitteilen, dass sie es mit einer KI zu tun haben und nicht mit einem Menschen.
  • Deepfakes – mit KI erzeugte oder bearbeitete Bilder, Videos oder Tonaufnahmen – müssen als solche gekennzeichnet werden.
  • KI-erzeugte oder veränderte Inhalte müssen maschinenlesbare Kennzeichnungen tragen, damit sie automatisiert erkannt werden können.

Wer die Regeln durchsetzt

Zuständig ist das KI-Büro der Kommission gemeinsam mit den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten. Erklärtes Ziel ist es nach Angaben der Kommission, Täuschung und Manipulation zu verringern und den Menschen zu helfen, zu erkennen, wann sie mit KI-erzeugtem Material zu tun haben oder es vor sich sehen.

Was Verstöße kosten können

Der Sanktionsrahmen der KI-Verordnung, festgelegt in Artikel 99, sieht je nach Art des Verstoßes gestaffelte Höchstbußgelder vor:

  • Verbotene KI-Praktiken (Artikel 5): bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
  • Sonstige Pflichten, darunter die Transparenzregeln nach Artikel 50: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
  • Falsche oder irreführende Angaben gegenüber den Behörden: bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt in jeder Stufe der jeweils niedrigere der beiden Werte – der Eurobetrag oder der Prozentsatz – und nicht der höhere.

Sources

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