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Die neuen Fluggastrechte sind beschlossen — gelten aber erst ab Herbst 2027

Die Entschädigungssummen und die Drei-Stunden-Schwelle bleiben, neu sind vor allem Fristen und Gebührenverbote — und eine Verschlechterung bei Streiks.

Meridians Reise-Redaktion

Published 9. September 2026 · Updated 9. September 2026 · 5 min read

Die neuen Fluggastrechte sind beschlossen — gelten aber erst ab Herbst 2027Travel

The short answer

  • Die EU-Gesetzgeber haben die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im Sommer 2026 abgeschlossen.
  • Die Ausgleichszahlungen von 250, 400 und 600 Euro und die Drei-Stunden-Schwelle bleiben unverändert.
  • Neu sind unter anderem eine Informationspflicht binnen 96 Stunden, eine Anspruchsfrist von neun Monaten und ein Verbot von No-Show-Klauseln.
  • Bis zum Geltungsbeginn, den Fachstellen für Herbst 2027 erwarten, gilt das bisherige Recht unverändert.

Nach mehr als einem Jahrzehnt Streit ist die Reform der EU-Fluggastrechte durch. Auf eine politische Einigung im Juni 2026 folgten nach Darstellung des österreichischen Bundeskanzleramts die Zustimmung des Europäischen Parlaments im Juli und die Annahme durch den Rat der EU am 13. Juli 2026. Für Reisende ist die wichtigste Information zunächst eine zeitliche: Für Ihren nächsten Flug ändert sich nichts.

Was gleich bleibt

Die Schwelle für Ausgleichszahlungen bleibt bei drei Stunden Verspätung am Ziel. Auch die Beträge bleiben: 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern, 600 Euro darüber. Das war der Hauptstreitpunkt — Vorschläge, die Schwelle auf fünf oder mehr Stunden anzuheben, haben sich nicht durchgesetzt.

Was neu ist

  • Ein persönlicher Gegenstand, also eine kleine Tasche oder ein Rucksack, bleibt kostenlos an Bord; die Kosten für weiteres Handgepäck müssen bei der Buchung im Preis ausgewiesen werden.
  • No-Show-Klauseln sind verboten: Wer den Hinflug verfallen lässt, darf den Rückflug trotzdem antreten, ohne Gebühr.
  • Keine Gebühr mehr für den Sitzplatz von Kindern neben der Begleitperson, für Sitzplätze mobilitätseingeschränkter Passagiere, für den Ausdruck der Bordkarte und für die Korrektur eines falsch geschriebenen Namens.
  • Kinder unter 14 Jahren müssen ohne Aufpreis neben ihrer Begleitperson sitzen.
  • Niemand darf gezwungen werden, eine App zu installieren, um an die Bordkarte zu kommen.
  • Gutscheine statt Geld nur mit ausdrücklicher Zustimmung, mindestens zwölf Monate gültig, einmal verlängerbar — danach Auszahlung.

Die drei Fristen, die Sie sich merken sollten

Die Fluggesellschaft muss Sie künftig binnen 96 Stunden nach der Störung von sich aus über mögliche Ansprüche informieren und ein Formular bereitstellen. Sie selbst haben neun Monate ab Abflug Zeit, den Anspruch anzumelden. Die Airline muss binnen 30 Tagen zahlen oder schriftlich begründen, warum sie das nicht tut. Bislang mussten Passagiere in aller Regel selbst herausfinden, ob ihnen etwas zusteht.

Wo die Reform Rechte beschneidet

Zwei Punkte gehen zulasten der Reisenden. Die Pflicht zur Hotelunterbringung ist bei außergewöhnlichen Umständen auf drei Nächte begrenzt. Und Streiks zählen künftig als außergewöhnliche Umstände, was Ausgleichszahlungen in diesen Fällen ausschließt — der ÖAMTC hat genau das kritisiert. Wer im Streikfall gestrandet ist, steht damit schlechter da als heute.

Was bis dahin gilt

Fachstellen wie der ÖAMTC und der österreichische Verein für Konsumenteninformation rechnen mit einem Geltungsbeginn im Herbst 2027. Bis dahin bleibt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in ihrer bisherigen Fassung maßgeblich, samt der dazu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Für Ansprüche aus Flügen dieses und des nächsten Jahres ändert die Reform nichts.

Sources

Every factual claim above is traceable to these documents. Check them — that is why they are here.

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