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Fluggastrechte: Die Drei-Stunden-Grenze bleibt — und Sie dürfen künftig selbst umbuchen

Der Ministerrat wollte vier und sechs Stunden. Was in der Einigung mit dem Parlament tatsächlich steht, und ab wann es gilt.

Meridians Reise-Redaktion

Published 28. August 2026 · Updated 28. August 2026 · 5 min read

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The short answer

  • Rat und Europäisches Parlament haben sich am 15. Juni 2026 auf eine Reform der Fluggastrechte-Verordnung geeinigt; der Rat bestätigte am 13. Juli 2026.
  • Die Entschädigung bleibt ab drei Stunden Verspätung bestehen, mit den bekannten Sätzen von 250, 400 und 600 Euro.
  • Neu ist ein Recht auf Selbstumbuchung, wenn die Airline binnen drei Stunden keine Alternative anbietet — mit Erstattung bis zum Vierfachen des Ticketpreises.
  • Die Regeln gelten erst rund ein Jahr nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt; ein Datum steht noch nicht fest.

Über anderthalb Jahre stand die Frage im Raum, ob Fluggäste künftig erst ab vier oder sechs Stunden Verspätung Geld sehen. Der Ministerrat wollte die Schwelle anheben, das Europäische Parlament lehnte das ab. Das Ergebnis der Verhandlungen: Es bleibt bei drei Stunden.

Was beim Alten bleibt

  • Ausgleichszahlung ab drei Stunden Ankunftsverspätung, sofern die Fluggesellschaft die Ursache zu vertreten hat.
  • 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer.
  • 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU sowie bei Strecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern.
  • 600 Euro bei allen übrigen Flügen.
  • Bei Annullierung besteht der Anspruch, wenn die Airline weniger als 14 Tage vor Abflug informiert.

Zur Erinnerung, woran das hing: Der Ministerrat hatte vorgeschlagen, die Schwelle auf vier Stunden innerhalb der EU und sechs Stunden bei Zielen außerhalb der EU zu heben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte das im Januar 2026 als massiven Einschnitt kritisiert und gewarnt, dass Millionen Passagiere ihren Anspruch verlieren würden. Das Parlament folgte dieser Linie.

Was neu hinzukommt

Der praktisch wichtigste Punkt ist die Selbstumbuchung. Bietet die Fluggesellschaft bei Annullierung oder Nichtbeförderung nicht innerhalb von drei Stunden eine Alternative an, dürfen Sie selbst buchen und bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises erstattet verlangen. Das nimmt der bisher üblichen Warteschleife am Serviceschalter die Wirkung.

  • Betreuung nach Wartezeit: Getränke und Snacks nach zwei Stunden, eine Mahlzeit nach drei Stunden und danach alle fünf Stunden, höchstens drei pro Tag; dazu Internetzugang und zwei kostenlose Telefonate. Bei nötiger Übernachtung Hotel und Transfer.
  • Ein persönlicher Gegenstand bleibt kostenlos. Tarife ohne Handgepäck bleiben zulässig, die Kosten müssen aber transparent ausgewiesen werden — auch auf Vergleichsportalen.
  • Schreibfehler im Namen auf dem Ticket müssen kostenlos korrigiert werden.
  • Eltern dürfen kostenlos neben ihren Kindern bis 14 Jahre sitzen; Menschen mit eingeschränkter Mobilität kostenlos neben ihrer Begleitperson.
  • Die Airline muss binnen 96 Stunden nach Ankunft elektronisch über die Rechte informieren und hat 30 Tage Zeit, einen Anspruch zu bestätigen oder begründet abzulehnen.

Eine Einschränkung ist neu und leicht zu übersehen: Bei den längsten Strecken kann die Entschädigung um die Hälfte sinken, wenn die Fluggesellschaft eine Umbuchung anbietet und die Ankunft dadurch nicht mehr als vier Stunden später erfolgt. Wer eine Umbuchung annimmt, sollte deshalb wissen, dass sie den Anspruch verändern kann.

Für Ihre nächste Reise ändert sich damit zunächst nichts: Bis zur Veröffentlichung gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 unverändert weiter. Wer aktuell einen Anspruch hat, sollte ihn nach den heutigen Regeln geltend machen und nicht auf die Reform warten.

Sources

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