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Die praktische Fahrprüfung kostet überall 129,83 Euro. Alles andere am Führerschein ist Verhandlungssache

Zwei Prüforganisationen und drei Führerscheinstellen nennen für die amtlichen Teile des Führerscheins praktisch denselben Betrag. Der Rest der Rechnung — der ADAC beziffert das Ganze mit 2.500 bis gut 4.500 Euro — ist nirgends als Preis veröffentlicht.

Meridians Technik-Redaktion

Published 13. September 2026 · Updated 13. September 2026 · 6 min read

Die praktische Fahrprüfung kostet überall 129,83 Euro. Alles andere am Führerschein ist VerhandlungssacheAutomotive
Photo: Foto von Sachu Zayn / Pexels (Pexels-Lizenz — kostenlos nutzbar, Nennung rechtlich nicht erforderlich (oben dennoch angegeben).)

The short answer

  • Die Prüfungsgebühren sind gesetzlich festgelegt: 24,99 Euro für die theoretische, 129,83 Euro für die praktische Prüfung der Klasse B, jeweils inklusive Umsatzsteuer — TÜV SÜD, TÜV Hessen und DEKRA veröffentlichen dieselben Beträge.
  • Die Behördengebühr für die Ersterteilung liegt bei den drei geprüften Stellen zwischen 44,70 und 45,90 Euro.
  • Zusammen sind das rund 200 Euro von einer Gesamtrechnung, die der ADAC mit rund 2.500 bis gut 4.500 Euro angibt.
  • Für die restlichen gut neunzig Prozent — Grundbetrag, Fahrstunden, Vorstellungsentgelt — veröffentlicht keine Stelle einen verbindlichen Preis; der ADAC nennt ausschließlich Spannen.

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Wer in Deutschland den Führerschein der Klasse B macht, zahlt am Ende einen Betrag, den ihm vorher niemand genannt hat. Der ADAC beziffert die Gesamtkosten mit rund 2.500 bis gut 4.500 Euro — eine Spanne von 2.000 Euro. Zwei Posten in dieser Rechnung stehen allerdings auf den Cent fest, und zwar bundesweit: die Gebühr für die theoretische und die für die praktische Prüfung. Wir haben nachgesehen, welche Beträge die Prüforganisationen und die Führerscheinstellen tatsächlich veröffentlichen — und an welcher Stelle die Rechnung aufhört, überprüfbar zu sein.

Die Prüfungsgebühren: dieselbe Zahl bei jeder Organisation

  • TÜV SÜD — 24,99 Euro — theoretische Prüfung, alle Fahrerlaubnisklassen, inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer
  • TÜV SÜD — 129,83 Euro — praktische Prüfung Klasse B, inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer
  • TÜV SÜD — 106,27 Euro — Aufhebung der Automatikbeschränkung in den Klassen B und BE, eine um zehn Minuten verkürzte praktische Prüfung, inklusive Umsatzsteuer
  • TÜV Hessen — 24,99 Euro, 129,83 Euro, 106,27 Euro — exakt dieselben drei Beträge, ebenfalls inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer
  • DEKRA — 21,00 Euro netto, 24,99 Euro brutto — theoretische Prüfung, alle Klassen
  • DEKRA — 89,30 Euro netto, 106,27 Euro brutto — praktische Prüfung mit 45 Minuten Prüfzeit (Aufhebung der Automatikbeschränkung)

Dass drei Organisationen denselben Betrag nennen, ist kein Zufall und kein Ergebnis von Wettbewerb. TÜV SÜD schreibt dazu auf der eigenen Gebührenseite: „Die Höhe der Prüfungsgebühren im Fahrerlaubnisbereich (also für die theoretische und praktische Prüfung) regelt ausschließlich der Gesetzgeber.“ Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr; die Prüforganisationen schlagen auf den festgelegten Nettobetrag die Umsatzsteuer auf. Die DEKRA-Liste macht diesen Schritt als einzige sichtbar, weil sie netto und brutto nebeneinanderstellt: Aus 21,00 Euro werden 24,99 Euro, aus 89,30 Euro werden 106,27 Euro. Für den Prüfling heißt das: Wer bei der Prüfungsgebühr verhandeln möchte, verhandelt mit einer Verordnung.

Die Behördengebühr: fast gleich, aber nicht ganz

  • Stadt Kassel — 45,90 Euro — Ersterteilung der Klassen A, A1, A2, B und BE, bei persönlicher Vorsprache wie im Online-Verfahren
  • Stadt Kassel — 28,60 Euro zusätzlich — Eintrag der Schaltkompetenz B197
  • Stadt Kassel — bis zu 30,00 Euro zusätzlich — Zustimmung zu einem auswärtigen Prüfort, abhängig von der Auslastung der Prüfstelle
  • Landratsamt Altötting — 45,90 Euro — Ersterteilung Klasse B mit Probezeit, aufgeschlüsselt nach GebOSt-Nummern: 35,70 Euro (202.1 Ersterteilung), 5,10 Euro (201 Antragsprüfung), 3,30 Euro (145 Auskunft aus dem Fahreignungsregister), 1,80 Euro (126.1 Erfassungsunterlagen)
  • Stadt Brandenburg an der Havel — 44,70 Euro — Erteilen einer Fahrerlaubnis auf Probe; 43,90 Euro für die Klassen AM, L und T

Die Differenz von 1,20 Euro zwischen Brandenburg an der Havel und den beiden anderen Stellen ist kein Preisunterschied, sondern ein Bündelungsunterschied: Altötting weist offen aus, dass in seinen 45,90 Euro auch 3,30 Euro für die Registerauskunft und 1,80 Euro für Erfassungsunterlagen stecken. Wer wissen will, was er zahlt, findet die Antwort nicht im Endbetrag, sondern in der Aufschlüsselung — und die veröffentlicht nicht jede Behörde. Auffällig ist daneben die Position, die in Kassel neben dem Grundbetrag steht: 28,60 Euro dafür, dass die Schaltkompetenz B197 überhaupt eingetragen wird. Diese Gebühr fällt zusätzlich zu den 106,27 Euro an, die die Prüforganisation für die dazugehörige verkürzte Fahrprüfung nimmt.

Der Teil der Rechnung, für den es keinen veröffentlichten Preis gibt

  • Grundbetrag der Fahrschule — 350 bis 565 Euro — Anmeldung, Theorieunterricht, Verwaltung
  • Fahrstunde à 45 Minuten — circa 55 bis 77 Euro
  • Sonderfahrten, zwölf sind vorgeschrieben — 60 bis 95 Euro je Fahrt
  • Lernmaterial — 88 bis 119 Euro
  • Vorstellungsentgelt theoretische Prüfung — 60 bis 137 Euro — das, was die Fahrschule für die Anmeldung verlangt, zusätzlich zu den 24,99 Euro der Prüforganisation
  • Vorstellungsentgelt praktische Prüfung — 160 bis 289 Euro — zusätzlich zu den 129,83 Euro der Prüforganisation
  • Erste-Hilfe-Kurs — ab 60 Euro
  • Sehtest — sechs bis sieben Euro beim Augenarzt, beim Optiker häufig kostenlos
  • Passfoto — rund zehn Euro

Rechnet man die Posten zusammen, die tatsächlich festgeschrieben sind — 24,99 Euro Theorie, 129,83 Euro Praxis und rund 45 Euro Behördengebühr —, landet man bei etwa 200 Euro. Der ADAC gibt die Gesamtkosten mit rund 2.500 bis gut 4.500 Euro an. Der überprüfbare Teil der Rechnung ist damit weniger als ein Zehntel. Praktisch heißt das: Nach den Prüfungsgebühren muss niemand fragen, die stehen fest und sind bei jeder Organisation gleich. Nach dem Vorstellungsentgelt schon. Es ist der Posten, bei dem zwischen zwei Fahrschulen im selben Ort nach ADAC-Angaben 129 Euro liegen können, ohne dass sich an der Prüfung selbst irgendetwas ändert — und der einzige, den man vor der Anmeldung schriftlich bestätigt bekommen sollte.

Sources

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