Seit diesem Schuljahr gilt der Ganztagsanspruch — vorerst nur für die erste Klasse
Acht Stunden an fünf Werktagen, Ferien eingeschlossen: Der Rechtsanspruch startet mit dem Schuljahr 2026/2027 und wächst jedes Jahr um einen Jahrgang.
Meridians Leben-Redaktion
Published 31. August 2026 · Updated 31. August 2026 · 4 min read
FamilyThe short answer
- Seit dem Schuljahr 2026/2027 hat jedes Kind in der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung.
- Der Anspruch umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen; die Unterrichtszeit wird darauf angerechnet.
- Er wächst jährlich um einen Jahrgang und deckt ab dem Schuljahr 2029/2030 die Klassen eins bis vier ab.
- Wie er vor Ort erfüllt wird, entscheiden Länder und Kommunen — Hort, offener oder gebundener Ganztag sind alle zulässig.
Wenn Ihr Kind in diesem Sommer eingeschult wurde, hat es seit Beginn des Schuljahres 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das den Anspruch im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert. Er gilt zunächst allein für Kinder der ersten Klasse.
Was der Anspruch umfasst
- Acht Stunden an allen fünf Werktagen. Die Zeit im Unterricht zählt mit — es geht also um Betreuung plus Schule, nicht um acht Stunden zusätzlich.
- Der Anspruch gilt auch in den Schulferien. Die Länder dürfen allerdings bis zu vier Wochen im Jahr als Schließzeit festlegen.
- Es ist ein Anspruch, keine Pflicht. Eltern entscheiden, ob und in welchem Umfang sie das Angebot nutzen.
- Die Form ist offen: Hort, offener Ganztag oder gebundener Ganztag erfüllen den Anspruch gleichermaßen.
Der Stufenplan bis 2029/2030
Der Anspruch wächst mit dem ersten Jahrgang mit. Zum Schuljahr 2027/2028 kommt die zweite Klasse hinzu, 2028/2029 die dritte, 2029/2030 die vierte. Erst dann sind alle Grundschuljahrgänge erfasst. Kinder, die jetzt in der zweiten oder dritten Klasse sind, haben also in diesem Schuljahr noch keinen Anspruch — sie sind auf das angewiesen, was ihre Kommune ohnehin anbietet.
Wer die Rechnung bezahlt
Der Bund stellt bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Gebäude und Räume bereit; 750 Millionen Euro davon sind bereits seit Ende 2020 geflossen. An den laufenden Betriebskosten beteiligt er sich über einen veränderten Umsatzsteueranteil: 2,49 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029, ab 2030 dann 1,3 Milliarden Euro jährlich. Die Betriebskosten selbst tragen die Länder. Baden-Württemberg etwa bezuschusst Betreuungsangebote nach eigenen Angaben mit mehr als 133 Millionen Euro im Jahr.
Was Eltern jetzt tun sollten
Der Anspruch richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe — in der Regel das Jugendamt der Stadt oder des Landkreises. Wer kein passendes Angebot bekommt, sollte den Bedarf dort schriftlich anmelden und sich die Anmeldung bestätigen lassen. Das ist der Nachweis, auf den es ankommt, falls Sie den Anspruch später durchsetzen müssen. Fragen Sie zugleich die Schule, welches Modell sie fährt: Beim gebundenen Ganztag ist die Teilnahme für alle Kinder der Schule verbindlich, beim offenen Ganztag nicht.
Sources
Every factual claim above is traceable to these documents. Check them — that is why they are here.
- Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 beschlossenBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG)Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Rechtsanspruch auf GanztagsbetreuungMinisterium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
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