15 Kinderkrankentage gelten nur noch bis Silvester — ab Januar stehen zehn im Gesetz
Die erhöhte Zahl der Kinderkrankentage steht in einer Sonderregelung, die auf das Kalenderjahr 2026 begrenzt ist — wer noch Tage übrig hat, sollte das bei der Herbstplanung berücksichtigen.
Meridians Leben-Redaktion
Published 9. September 2026 · Updated 9. September 2026 · 4 min read
FamilyThe short answer
- Nach § 45 Absatz 2a SGB V gelten im Kalenderjahr 2026 je Kind 15 Arbeitstage, für Alleinerziehende 30.
- Die Sonderregelung ist auf 2026 begrenzt; ohne Anschlussregelung gelten ab 2027 wieder 10 beziehungsweise 20 Arbeitstage.
- Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
- Nicht genutzte Tage verfallen zum Jahresende und lassen sich nicht ins nächste Jahr mitnehmen.
Für berufstätige Eltern steht im Herbst eine Rechnung an, die leicht untergeht: Die erhöhte Zahl der Kinderkrankentage ist keine Dauerregelung. Sie steht in § 45 Absatz 2a SGB V und gilt ausdrücklich für das Kalenderjahr 2026. Läuft das Jahr ab, ohne dass der Gesetzgeber nachlegt, greift wieder der Grundfall aus Absatz 2 — und der ist ein Drittel kürzer.
Was 2026 gilt
- 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil
- 30 Arbeitstage je Kind für Alleinerziehende
- Höchstens 35 Arbeitstage im Jahr je Elternteil bei mehreren Kindern
- Höchstens 70 Arbeitstage im Jahr für Alleinerziehende mit mehreren Kindern
Was ohne neue Regelung ab Januar gilt
- 10 Arbeitstage je Kind und Elternteil
- 20 Arbeitstage je Kind für Alleinerziehende
- Höchstens 25 Arbeitstage im Jahr je Elternteil
- Höchstens 50 Arbeitstage im Jahr für Alleinerziehende
Wer Anspruch hat und wie viel gezahlt wird
Anspruch haben gesetzlich Versicherte, wenn ein Arzt bescheinigt, dass das Kind Betreuung braucht und im Haushalt niemand sonst diese Aufgabe übernehmen kann. Das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben; bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze. Das Kinderkrankengeld beträgt nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei selbstständiger Tätigkeit 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens.
Details, die in der Praxis den Unterschied machen
- Die Tage lassen sich einzeln über das Jahr verteilen, sie müssen nicht am Stück genommen werden.
- Halbe Tage sind möglich, wenn Sie einen Teil des Arbeitstages gearbeitet haben; die Leistung wird entsprechend gekürzt.
- Auch im Homeoffice besteht Anspruch, wenn die Betreuung das Arbeiten unmöglich macht.
- Tage auf den anderen Elternteil zu übertragen, geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
- Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass Sie zuerst Überstunden abbauen.
- Bei Minijobs besteht in der Regel kein Anspruch, weil dort kein Krankengeldanspruch besteht.
Was das für die Planung heißt
Nicht genutzte Tage lassen sich nicht ins Folgejahr mitnehmen. Wer in diesem Jahr noch Tage offen hat und ohnehin eine Betreuungslücke absehen kann, plant sie besser in 2026 ein als ins nächste Jahr zu schieben. Umgekehrt gilt: Wer sein Kontingent für 2027 kalkuliert, sollte vorerst mit zehn Tagen je Kind rechnen und nicht mit fünfzehn.
Sources
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- § 45 SGB V — Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Absätze 2 und 2a)Gesetzestext, dejure.org
- Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld — FAQBundesministerium für Gesundheit
- Bundesregierung prüft Regelung zum Kinderkrankengeld (hib-Meldung zu Drucksache 21/855)Deutscher Bundestag
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