Skip to content
LIVE
Health/Explainer

Zuzahlung, Zahnersatz, Homöopathie: Was das GKV-Sparpaket Kassenpatienten ab 2027 kostet

Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit dem 30. Juli in Kraft — die spürbaren Punkte greifen aber erst zum Jahreswechsel 2027.

Meridians Leben-Redaktion

Published 24. August 2026 · Updated 24. August 2026 · 6 min read

Zuzahlung, Zahnersatz, Homöopathie: Was das GKV-Sparpaket Kassenpatienten ab 2027 kostetHealth

The short answer

  • Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 im Bundestag verabschiedet und trat am 30. Juli 2026 in Kraft.
  • Die Zuzahlung für Arzneimittel steigt ab 2027 von mindestens fünf und höchstens zehn Euro auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro.
  • Der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt ab 2027 um zehn Prozentpunkte, homöopathische und anthroposophische Leistungen entfallen als Pflichtleistung.
  • Ab 2028 zahlen mitversicherte Ehepartner unter bestimmten Bedingungen einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist durch. Bundestag und Bundesrat haben es am 10. Juli 2026 in zweiter und dritter Lesung beziehungsweise im zweiten Durchgang behandelt, in Kraft getreten ist es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums am 30. Juli 2026. Für Versicherte ist das ein Datum ohne unmittelbare Folgen — die Punkte, die im Portemonnaie ankommen, greifen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028.

Was sich ab 2027 ändert

  • Arzneimittel: Die Zuzahlung beträgt weiterhin zehn Prozent des Abgabepreises, die Spanne steigt aber von mindestens fünf und höchstens zehn Euro auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro (§ 61 SGB V). Es ist die erste Anpassung seit 2004.
  • Hilfsmittel: Die Zuzahlung steigt von zehn auf 15 Euro.
  • Zahnersatz: Der Festzuschuss sinkt um zehn Prozentpunkte. Das Bundesgesundheitsministerium nennt für den Grundbetrag den Weg von 60 auf 50 Prozent.
  • Homöopathie und anthroposophische Medizin: Sie entfallen als Pflichtleistung. Einzelne Kassen können sie freiwillig weiter anbieten.

Was sich ab 2028 ändert

Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner wird eingeschränkt. Wer mitversichert ist, ohne dass Kinder unter sieben Jahren, Pflegebedürftigkeit, eine Behinderung oder Rentenbezug im Haushalt vorliegen, zahlt künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Im Referentenentwurf standen noch 3,5 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze wird 2027 zudem einmalig um rund 300 Euro im Monat angehoben, was Gutverdienende zusätzlich belastet.

Was gleich bleibt — und wichtig ist

Die Belastungsgrenze bleibt unverändert. Wer im Kalenderjahr zwei Prozent seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen ausgegeben hat, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen; bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung liegt die Grenze bei einem Prozent. Weil die Beträge um die Hälfte steigen, wird diese Grenze 2027 schneller erreicht als bisher — es lohnt sich, Quittungen ab Januar zu sammeln und den Antrag zu stellen, statt bis zum Jahresende zu warten. Auch die Bonusheft-Regelung beim Zahnersatz und die Härtefallregelung für Geringverdienende bleiben bestehen.

Warum die Verbände protestieren

Bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni 2026 zu den Drucksachen 21/6130 und 21/6559 fiel die Kritik deutlich aus. Der GKV-Spitzenverband rechnete vor, die Beitragszahler hätten bereits rund 50 Milliarden Euro in Vorleistung erbracht, und warf dem Bund vor, seine Beteiligung massiv und dauerhaft zu kürzen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bezifferte die Kürzungen auf 4,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 und rund 30 Milliarden Euro für die Jahre 2027 bis 2030. Der Sozialverband VdK nannte den Entwurf völlig unzureichendes Stückwerk und sah im Beitragszuschlag für Ehepartner einen Bruch mit dem Solidarprinzip. Das Ministerium hält dagegen: Ohne Reform läge die Finanzierungslücke 2027 bei 19 Milliarden Euro und der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 3,8 Prozent, bis 2030 bei 44 Milliarden Euro und 4,8 Prozent.

Sources

Every factual claim above is traceable to these documents. Check them — that is why they are here.

About this byline

Meridians Leben-Redaktion is an editorial desk at Meridians, not an individual. A desk byline means the article was produced and fact-checked to that desk's published standards. Read our editorial standards and corrections policy.

Anzeige

Paid placement · not editorial

Related reading

The Meridians Brief

One considered email a week

What changed, what it costs you, and what to do about it — from the Meridians desks. No sponsored picks disguised as recommendations.

Sign-up opens with our launch issue. Nothing is sent or stored yet.