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Auto anmelden: Was am Schalter steht, was online steht — und warum das nicht dieselbe Zahl ist

Die Gebühr für eine Zulassung steht in einer Rechtsverordnung. Trotzdem nennen vier Behörden vier verschiedene Beträge. Wir haben nur aufgeschrieben, was sie selbst veröffentlichen.

Meridians Technik-Redaktion

Published 25. August 2026 · Updated 25. August 2026 · 6 min read

Auto anmelden: Was am Schalter steht, was online steht — und warum das nicht dieselbe Zahl istAutomotive
Photo: Foto von Erik Mclean / Pexels (Pexels-Lizenz — kostenlos nutzbar, Nennung rechtlich nicht erforderlich (oben dennoch angegeben).)

The short answer

  • Die internetbasierte Fahrzeugzulassung kostet nach den veröffentlichten Gebührenübersichten von Landkreis Kassel und Main-Kinzig-Kreis 12,80 Euro für die Zulassung und 2,10 Euro für die Außerbetriebsetzung.
  • Am Schalter nennt der Hochtaunuskreis für die Neuzulassung ab 30,00 Euro, der Kreis Segeberg rund 35 Euro — beide Behörden schreiben ausdrücklich, dass es sich um Grundbeträge handelt.
  • Gleich sind überall nur die Zusatzposten: Wunschkennzeichen 10,20 Euro, Vorreservierung 2,60 Euro.
  • Die Kennzeichenschilder selbst stecken in keiner dieser Gebühren.

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Was eine Zulassung kostet, entscheidet keine Firma, sondern eine Rechtsverordnung: die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) mit ihrem Gebührentarif in der Anlage. Man würde deshalb erwarten, dass die Zahl überall dieselbe ist. Sie ist es nicht. Wir haben vier Behörden abgerufen, die ihre Beträge selbst veröffentlichen, und die Unterschiede stehen im Folgenden so, wie sie dort stehen.

Online: die Gebühren, die zum 1. September 2023 gefallen sind

Zum 1. September 2023 trat die neugefasste Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft, und mit ihr Stufe 4 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Das Bundesministerium für Verkehr beschreibt in seiner Publikation zur internetbasierten Fahrzeugzulassung, dass Zulassung, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung seitdem vollständig online laufen können und das Fahrzeug unmittelbar genutzt werden darf. Der Landkreis Kassel hat die Gebührenänderung als Gegenüberstellung veröffentlicht — alt gegen neu, mit Gebührennummer.

  • Zulassung und Wiederzulassung online (GebOSt 221.1.1) — 12,80 Euro — zuvor 27,90 Euro (Landkreis Kassel; Main-Kinzig-Kreis nennt denselben Betrag)
  • Umschreibung mit neuem Kennzeichen aus anderem Bezirk online (GebOSt 221.2.1) — 12,10 Euro — zuvor 28,20 Euro (Landkreis Kassel und Main-Kinzig-Kreis)
  • Außerbetriebsetzung online (GebOSt 224.2) — 2,10 Euro — zuvor 5,70 Euro (Landkreis Kassel; der Main-Kinzig-Kreis führt denselben Betrag von 2,10 Euro unter der Nummer 224.1)
  • Umschreibung im selben Bezirk mit Kennzeichenbeibehaltung online (GebOSt 221.8.1) — 10,40 Euro (Main-Kinzig-Kreis)
  • Umschreibung von außerhalb mit Kennzeichenbeibehaltung online (GebOSt 221.9.1) — 9,90 Euro (Main-Kinzig-Kreis)
  • Umschreibung im selben Bezirk mit neuem Kennzeichen online (GebOSt 221.10.1) — 12,40 Euro (Main-Kinzig-Kreis)
  • Tageszulassung online (GebOSt 221.1.3) — 14,90 Euro (Main-Kinzig-Kreis)
  • Adressänderung des Halters online (GebOSt 225.1) — 4,30 Euro (Main-Kinzig-Kreis)

Am Schalter: was zwei Zulassungsstellen für dieselben Vorgänge nennen

Beide folgenden Behörden veröffentlichen Listen — und beide schreiben ausdrücklich dazu, dass es sich um Grundbeträge handelt. Der Hochtaunuskreis vermerkt, es handle sich „nur um die Grundgebühr der jeweiligen Zulassungsart“. Der Kreis Segeberg formuliert seine Beträge als Zirka-Angaben.

  • Hochtaunuskreis (Stand 1. September 2023) — Neuzulassung ab 30,00 Euro, Umkennzeichnung ab 27,60 Euro, Umschreibung mit auswärtigem Kennzeichen und Halterwechsel ab 27,10 Euro, Tageszulassung ab 45,90 Euro, Kurzzeitkennzeichen ab 12,80 Euro, Ausfuhrkennzeichen ab 34,00 Euro
  • Hochtaunuskreis, Außerbetriebsetzung — ab 15,90 Euro am Schalter, ab 2,70 Euro internetbasiert
  • Kreis Segeberg (Stand 31. Dezember 2025) — Neuzulassung oder Ummeldung ohne bestehendes Kennzeichen rund 35 Euro, Ummeldung mit Kennzeichenbeibehalt rund 28 Euro, Wiederzulassung mit Verbleibskennzeichen rund 25 Euro

Die Posten, die überall gleich sind

Interessant ist, wo sich die Listen decken. Es sind die Zusatzleistungen, die im Gebührentarif als feste Beträge stehen und deshalb keinen Spielraum lassen.

  • Wunschkennzeichen — 10,20 Euro — identisch bei Hochtaunuskreis und Kreis Segeberg
  • Vorreservierung eines Kennzeichens — 2,60 Euro — identisch bei beiden
  • Wunschkennzeichen mit Vorreservierung — 12,80 Euro (Hochtaunuskreis)
  • Feinstaubplakette — 5,00 Euro inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer (Hochtaunuskreis); dies ist die einzige Position der Liste, die überhaupt Umsatzsteuer ausweist
  • Erfassung der WLTP-Daten bei Neuzulassung — 5,00 Euro (Kreis Segeberg)
  • Änderung technischer Daten — 10,20 Euro (Kreis Segeberg); der Hochtaunuskreis nennt für technische Änderungen ab 11,70 Euro

Warum dieselbe Amtshandlung unterschiedlich viel kostet

Drei Gründe stecken in den Listen selbst. Erstens steht vor fast jedem Schalterbetrag das Wort „ab“: Der Gebührentarif kennt Rahmen, und die Behörde setzt innerhalb des Rahmens nach Aufwand an. Zweitens ist ein Zulassungsvorgang selten ein einziger Gebührentatbestand — Zuteilung eines Kennzeichens, Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung, Eintragungen und Auslagen addieren sich, und je nachdem, was eine Behörde in ihre „Neuzulassung“ hineinrechnet, kommt sie auf 30 oder auf 35 Euro. Drittens sind die Dokumentenstände verschieden: Der Hochtaunuskreis weist den 1. September 2023 aus, der Kreis Segeberg den 31. Dezember 2025.

Zehn Tage mit einem Blatt Papier

Wer online zulässt, bekommt einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Der Landkreis Kassel beschreibt die Regel knapp: „Der Nachweis ist sichtbar im Fahrzeug anzubringen. Die Fahrt ist dann für 10 Kalendertage innerhalb Deutschlands möglich.“ Das ist der praktische Unterschied zur früheren Rechtslage — die Wartezeit auf die Papiere blockiert das Fahrzeug nicht mehr. Für den Weg über das Portal braucht es allerdings die Voraussetzungen, die die Länder auf ihren Portalseiten beschreiben; das Ministerium verweist dafür ausdrücklich auf die jeweilige Landesbehörde.

Was in keiner dieser Zahlen steckt

Die Kennzeichenschilder. Der Kreis Segeberg schreibt es in seiner Übersicht ausdrücklich hin: Schilder sind nicht enthalten. Sie werden bei einem privaten Schilderprägedienst gekauft, und dessen Preis ist kein Gebührentatbestand, sondern ein Marktpreis. Wer die Gesamtkosten einer Anmeldung überschlägt, rechnet also Amtsgebühr plus Schilder plus, falls gewünscht, Wunschkennzeichen und Reservierung.

Sources

Every factual claim above is traceable to these documents. Check them — that is why they are here.

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