3,8 Millionen wollen kürzer treten — und § 8 TzBfG sagt, wer das durchsetzen kann
Der Mikrozensus 2025 beziffert die Lücke zwischen gearbeiteter und gewünschter Zeit; das Teilzeitgesetz knüpft den Anspruch an drei harte Bedingungen.
Meridians Wirtschafts-Redaktion
Published 10. September 2026 · Updated 10. September 2026 · 4 min read
BusinessThe short answer
- Nach dem Mikrozensus 2025 wollten 3,8 Millionen Erwerbstätige zwischen 15 und 74 Jahren weniger arbeiten, 1,5 Millionen mehr.
- Beide Gruppen nennen dieselbe Spanne: im Schnitt 10,5 Stunden pro Woche weniger beziehungsweise mehr.
- Würden alle Wünsche umgesetzt, sänke die Wochenarbeitszeit rein rechnerisch um 0,6 Stunden je Erwerbstätigem.
- Wer reduzieren will, hat nach § 8 TzBfG einen Anspruch — aber nur bei mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten und mit drei Monaten Vorlauf.
Das Statistische Bundesamt hat am 4. September 2026 Zahlen aus dem Mikrozensus 2025 vorgelegt, die eine oft behauptete Verschiebung erstmals genau beziffern. 3,8 Millionen Erwerbstätige im Alter von 15 bis 74 Jahren wollten weniger arbeiten. 1,5 Millionen wollten mehr arbeiten. Beide Gruppen nennen dieselbe Größenordnung: im Schnitt 10,5 Stunden pro Woche.
Wer wie viel arbeitet — und wer was will
Die Ausgangslage der beiden Gruppen unterscheidet sich deutlich. Wer kürzertreten wollte, arbeitete im Durchschnitt 40,9 Stunden in der Woche. Wer aufstocken wollte, kam auf 26,2 Stunden. Das ist weniger ein Konflikt zwischen Fleißigen und Bequemen als ein Verteilungsproblem: Die Stunden sitzen bei den Falschen. Auch zwischen Männern und Frauen zeigen die Daten ein festes Muster. In Vollzeit arbeiteten Männer 41,1 Stunden, Frauen 39,6 Stunden — 1,5 Stunden mehr also bei den Männern, die zugleich seltener reduzieren wollten. In Teilzeit dreht sich das Bild: Dort kamen Frauen auf 22,1 Stunden und Männer auf 19,9 Stunden, ein Abstand von 2,2 Stunden, und die teilzeitbeschäftigten Frauen wollten seltener aufstocken als die Männer. Unterm Strich überwiegt der Wunsch nach weniger: „Die Realisierung sämtlicher Arbeitszeitwünsche würde – rein rechnerisch – im Saldo zu einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit um 0,6 Stunden (beziehungsweise 36 Minuten) je Erwerbstätigen führen“, heißt es in der Mitteilung.
Der Anspruch, den viele nicht kennen
Für die 3,8 Millionen mit Reduzierungswunsch ist der Weg im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. § 8 TzBfG gibt einen Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit — an drei Bedingungen geknüpft: Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate, der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (Personen in Berufsbildung zählen nicht mit), und der Antrag geht spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform ein, samt der gewünschten Verteilung der Stunden.
Der entscheidende Satz steht am Ende der Vorschrift: Lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform ab, gilt die Verringerung als festgelegt — das Schweigen wirkt also zugunsten des Beschäftigten. Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen, etwa wenn Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit wesentlich beeinträchtigt würden. Und wer einmal einen Antrag gestellt hat, muss nach der Entscheidung zwei Jahre warten, bevor er erneut eine Verringerung verlangen kann. Diese Sperrfrist ist der Grund, warum ein schlecht vorbereiteter Antrag teuer ist.
- Rechnen Sie zuerst nach, was der Nettoverlust bedeutet — die Statistik nennt 10,5 Stunden als Durchschnittswunsch, das ist rund ein Viertel einer Vollzeitstelle.
- Stellen Sie den Antrag in Textform, also schriftlich oder per E-Mail, und mit Datum. Ein Gespräch auf dem Flur setzt keine Frist in Gang.
- Nennen Sie nicht nur den Umfang, sondern auch die gewünschte Verteilung der Stunden. Das Gesetz verlangt beides.
- Halten Sie die Drei-Monats-Frist ein und notieren Sie sich den Tag, an dem die Ablehnungsfrist des Arbeitgebers abläuft.
- Bedenken Sie die Zwei-Jahres-Sperre: Beantragen Sie lieber einmal das Richtige als zweimal etwas Ungefähres.
Sources
Every factual claim above is traceable to these documents. Check them — that is why they are here.
About this byline
Meridians Wirtschafts-Redaktion is an editorial desk at Meridians, not an individual. A desk byline means the article was produced and fact-checked to that desk's published standards. Read our editorial standards and corrections policy.
Anzeige
Paid placement · not editorial
Ab 27. September muss auf der Produktseite stehen, wie lange Sie Gewährleistung haben
4 Min. Lesezeit · 28. August 2026
Ihr Glasfaservertrag läuft ab der Unterschrift — nicht ab der Freischaltung
4 Min. Lesezeit · 25. August 2026
Der Widerrufsbutton ist Pflicht – fehlt er, läuft Ihre Frist ein Jahr länger
5 Min. Lesezeit · 22. August 2026
The Meridians Brief
One considered email a week
What changed, what it costs you, and what to do about it — from the Meridians desks. No sponsored picks disguised as recommendations.
Sign-up opens with our launch issue. Nothing is sent or stored yet.

