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Ab 27. September muss auf der Produktseite stehen, wie lange Sie Gewährleistung haben

Ein EU-weit einheitliches Label macht die zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung sichtbar — und trennt sie endlich von den Garantieversprechen der Hersteller.

Meridians Wirtschafts-Redaktion

Published 28. August 2026 · Updated 28. August 2026 · 4 min read

Ab 27. September muss auf der Produktseite stehen, wie lange Sie Gewährleistung habenBusiness

The short answer

  • Ab dem 27. September 2026 müssen Händler beim Verkauf an Verbraucher eine harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung anzeigen.
  • Ein zweites, getrenntes Label gibt es nur dann, wenn der Hersteller eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt.
  • Gestaltung, Wortlaut und Farben sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025 verbindlich vorgegeben.
  • Der Bundestag hat die deutsche Umsetzung am 19. Dezember 2025 beschlossen; sie greift zum selben Stichtag.

Zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung hat in Deutschland jeder, der als Verbraucher eine Ware kauft. Nur weiß das im Laden kaum jemand — und im Onlineshop steht daneben oft ein Herstellerversprechen über „5 Jahre Garantie“, das etwas ganz anderes bedeutet. Ab dem 27. September 2026 muss der Unterschied sichtbar sein.

Zwei Label, zwei verschiedene Dinge

Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825, die sogenannte EmpCo-Richtlinie. Sie fügt in die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU einen neuen Artikel 22a sowie eine Ergänzung in Artikel 5 Absatz 1 ein. Wie die Kennzeichnung konkret auszusehen hat, regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025 in ihren Anhängen I und II — Wortlaut, Symbolik, Farben und ein QR-Code oder elektronischer Link sind vorgegeben und dürfen nicht abgewandelt werden.

  • Die harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung weist auf die mindestens zweijährige gesetzliche Gewährleistung hin. Sie ist die Regel und gilt für alle Waren, die an Verbraucher verkauft werden.
  • Das Garantielabel kommt zusätzlich hinzu — aber nur, wenn der Hersteller eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gibt. Es nennt Hersteller oder Marke, das Modell und die Dauer in Jahren.
  • Wer keine Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre gewährt, zeigt schlicht kein Garantielabel. Das Fehlen des Labels ist damit selbst eine Information.
  • Reine Geschäfte zwischen Unternehmen sind nicht erfasst. Ausgenommen sind außerdem bestimmte Warengruppen wie Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs.

Was das für Ihren Einkauf ändert

Der praktische Nutzen liegt im Vergleich. Bisher warb ein Hersteller mit „3 Jahre Garantie“, ohne dass erkennbar war, ob das über Ihre ohnehin bestehenden zwei Jahre Gewährleistung hinausgeht und was es überhaupt abdeckt. Künftig stehen beide Angaben nebeneinander und in derselben Form — bei jedem Anbieter im Binnenmarkt gleich. Wo zwei Geräte sich sonst nur im Preis unterscheiden, wird die zugesagte Haltbarkeit zum zweiten Vergleichswert.

In Deutschland hat der Bundestag die Umsetzung am 19. Dezember 2025 beschlossen — über das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und ein Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts. Die Informationspflicht landet in Artikel 246 § 1 EGBGB. Verstöße sind damit zugleich ein Fall für das Wettbewerbsrecht: Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherverbände sind der wahrscheinlichste Durchsetzungsweg.

Am selben Tag, dem 27. September 2026, greifen die neuen Werbeverbote gegen pauschale Umweltaussagen. Für Käuferinnen und Käufer heißt das: An diesem Stichtag ändert sich das Kleingedruckte auf Produktseiten gleich in zwei Punkten. Wenn Sie einen größeren Kauf ohnehin auf den Herbst geschoben haben, bekommen Sie danach mehr belastbare Angaben — und weniger Behauptungen.

Sources

Every factual claim above is traceable to these documents. Check them — that is why they are here.

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