Vom Einzelofen zur Wärmelieferung: Wer vorher selbst geheizt hat, zahlt nicht automatisch mit
Der BGH hat eine Lücke im Mietrecht geschlossen — und zwar zulasten des Vermieters, der ohne Zustimmung umstellt.
Meridians Leben-Redaktion
Published 5. September 2026 · Updated 5. September 2026 · 4 min read
HomeThe short answer
- Der Bundesgerichtshof hat am 21. Mai 2026 zwei Berliner Fälle entschieden (VIII ZR 46/25 und VIII ZR 47/25).
- § 556c BGB erlaubt die Umlage von Wärmelieferungskosten nur, wenn der Mieter die Kosten für Wärme schon zuvor als Betriebskosten getragen hat.
- Heizte der Mieter vorher selbst mit Einzelöfen, ist die Vorschrift weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.
- Ob die Mieter der Umstellung stillschweigend zugestimmt haben, muss nun erneut das Berufungsgericht klären.
Es ist eine Situation, die in vielen Altbauten vorkommt: Die Wohnung wurde mit Einzelöfen beheizt, der Mieter zahlte die Energie selbst und direkt. Dann lässt der Vermieter eine zentrale Wärmeversorgung anschließen — und rechnet die Wärme fortan als Betriebskosten ab. Der Bundesgerichtshof hat am 21. Mai 2026 entschieden, dass das so nicht funktioniert.
Der Fall
Zwei Berliner Mieter hatten Wohnungen bezogen, die durch von ihnen selbst betriebene Einzelöfen beheizt wurden. 2013 schloss der Vermieter einen Wärmeversorgungsvertrag, 2015 stellte er das Gebäude auf zentrale Wärmelieferung um. Für die Jahre 2017 bis 2020 verlangte er anschließend Nachzahlungen auf die Heizkosten. Vorinstanzen waren das Amtsgericht Charlottenburg und das Landgericht Berlin II, das am 22. Januar 2025 in beiden Verfahren entschied. Der VIII. Zivilsenat hat unter den Aktenzeichen VIII ZR 46/25 und VIII ZR 47/25 geurteilt.
Was § 556c BGB verlangt
- Die Umstellung muss zu einer Versorgung mit verbesserter Effizienz führen — entweder aus einer vom Wärmelieferanten neu errichteten Anlage oder aus einem Wärmenetz. Bei einem Jahresnutzungsgrad der bisherigen Anlage von mindestens 80 Prozent genügt eine Verbesserung der Betriebsführung.
- Die Kosten der Wärmelieferung dürfen die bisherigen Betriebskosten der Eigenversorgung nicht übersteigen. Das ist die sogenannte Kostenneutralität.
- Der Vermieter muss die Umstellung spätestens drei Monate vorher in Textform ankündigen.
- Und, entscheidend im vorliegenden Fall: Es muss ein laufender Mietvertrag bestehen, bei dem der Mieter die Kosten für Wärme oder Warmwasser bereits als Betriebskosten zu tragen hat.
Genau diese letzte Voraussetzung fehlte. Wer seine Wohnung mit eigenen Öfen heizt und den Brennstoff oder Strom selbst bezahlt, trägt eben keine Betriebskosten für Wärme. Der BGH hat entschieden, dass § 556c BGB in dieser Lage weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist. Die Vorschrift regelt den Wechsel von der Eigenversorgung des Vermieters zur gewerblichen Wärmelieferung — nicht den Wechsel von der Selbstversorgung des Mieters. Der Senat hat die Sachen an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Dort ist nun zu klären, ob die Mieter das in der Umstellung liegende Angebot zur Änderung ihrer Mietverträge angenommen haben, insbesondere ob sie akzeptiert haben, dass sämtliche Kosten einschließlich kalkulatorischer Bestandteile auf sie umgelegt werden.
Praktisch verschiebt das die Ausgangslage. Wer als Mieter vorher selbst geheizt hat und plötzlich eine Heizkostenabrechnung im Briefkasten findet, kann sich nicht darauf verlassen, dass eine Zustimmung durch bloßes Weiterwohnen unterstellt wird — aber er kann sie auch nicht ausschließen. Wer eine solche Umstellung erlebt oder erlebt hat, sollte die Abrechnung nicht kommentarlos zahlen, sondern schriftlich widersprechen und den Vermieter auffordern, die Rechtsgrundlage der Umlage zu benennen. Die Frist für Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung beträgt zwölf Monate ab Zugang.
Sources
Every factual claim above is traceable to these documents. Check them — that is why they are here.
About this byline
Meridians Leben-Redaktion is an editorial desk at Meridians, not an individual. A desk byline means the article was produced and fact-checked to that desk's published standards. Read our editorial standards and corrections policy.
Anzeige
Paid placement · not editorial
Heizungsprüfung im Mehrfamilienhaus: Für alte Anlagen läuft die Frist am 30. September 2027 ab
4 Min. Lesezeit · 31. August 2026
Heizungstausch: Ab Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich um 750 Euro
5 Min. Lesezeit · 28. August 2026
Dreißig Prozent Ihrer Stromrechnung werden gerade neu sortiert — Einspruchsfrist: 18. September
5 Min. Lesezeit · 25. August 2026
The Meridians Brief
One considered email a week
What changed, what it costs you, and what to do about it — from the Meridians desks. No sponsored picks disguised as recommendations.
Sign-up opens with our launch issue. Nothing is sent or stored yet.


