Dreißig Prozent Ihrer Stromrechnung werden gerade neu sortiert — Einspruchsfrist: 18. September
Die Bundesnetzagentur konsultiert den finalen Entwurf für die Netzentgelte ab 2029; für Haushalte mit Solaranlage steht ein neuer Grundpreis im Raum.
Meridians Wirtschafts-Redaktion
Published 25. August 2026 · Updated 25. August 2026 · 5 min read
HomeThe short answer
- Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den finalen Festlegungsentwurf zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom zur Konsultation gestellt.
- Stellungnahmen sind bis zum 18. September 2026 möglich; die Festlegung soll Ende 2026 folgen und ab dem 1. Januar 2029 gelten.
- Netzentgelte machen rund 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus und summieren sich bundesweit auf etwa 37 Milliarden Euro im Jahr.
- Für normale Haushalte bleibt die Systematik aus Grundpreis und Arbeitspreis bestehen; Haushalte mit eigener Erzeugung sollen einen höheren Grundpreis zahlen.
Auf Ihrer Stromrechnung steht eine Position, über die selten jemand spricht und die trotzdem rund 30 Prozent des Preises ausmacht: das Netzentgelt. Bundesweit geht es dabei um etwa 37 Milliarden Euro im Jahr. Die Regeln dafür stammen im Kern aus der Stromnetzentgeltverordnung von 2005. Die Bundesnetzagentur ersetzt sie gerade — und der Entwurf liegt bis zum 18. September 2026 öffentlich zur Stellungnahme aus.
Der Zeitplan
- 6. August bis 18. September 2026: Konsultation des finalen Festlegungsentwurfs
- Ende 2026: Die Bundesnetzagentur will die Festlegung treffen
- Zwei Jahre Umsetzungsfrist für Netzbetreiber und Marktakteure
- 1. Januar 2029: Die neue Systematik gilt
Behördenpräsident Klaus Müller begründet den frühen Beschluss damit, dass Netznutzer so rechtzeitig Klarheit und verlässliche Investitionsbedingungen bekämen. Den Entwurf hat die Bundesnetzagentur unter der Kennung 1059162 auf ihrer Seite veröffentlicht.
Was für Haushalte im Raum steht
Rund 40 Millionen Haushaltskunden hängen in der Niederspannung. Für sie soll sich systematisch wenig ändern: Die Abrechnung bleibt bei einem Grundpreis in Euro je Jahr plus einem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde. Neu ist, dass Grundpreise für alle Haushalte verpflichtend gedeckelt werden sollen. Deutlicher trifft es Haushalte, die selbst Strom erzeugen: Nach dem Zwischenstand vom 27. Mai 2026 sollen Prosumer einen höheren Grundpreis zahlen — typischerweise unter 100 Euro im Jahr. Die Begründung von Klaus Müller: Wer eigenen Strom erzeugt, trage bisher weniger zur Netzfinanzierung bei, sei aber weiterhin auf das Netz angewiesen, wenn die Sonne nicht scheint. Steckersolargeräte sind von dem Aufschlag ausgenommen.
Und darüber hinaus
- Verbraucher über 100.000 Kilowattstunden im Jahr: Der bisherige Leistungspreis wird zu einem Kapazitätspreis in Euro je Kilowatt und Jahr, mit Aufschlägen bei Überschreitung der bestellten Kapazität
- Erzeugungsanlagen: neuer jährlicher Kapazitätspreis in der Größenordnung von 4 bis 7 Euro je Kilowatt
- Speicher: ein moderater Beitrag in ähnlicher Höhe, weil sie Flexibilität bereitstellen
- Beide Gruppen zahlen keinen Arbeitspreis
Sources
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