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Heizungstausch: Ab Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich um 750 Euro

Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit dem 29. Juli, die neuen Förderkonditionen seit dem 21. Juli — wer jetzt plant, entscheidet über mehrere tausend Euro.

Meridians Wirtschafts-Redaktion

Published 28. August 2026 · Updated 28. August 2026 · 5 min read

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The short answer

  • Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet und trat am 29. Juli in Kraft. Die 65-Prozent-Regel entfällt.
  • Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude gilt seit dem 21. Juli 2026 mit einer Grundförderung von 30 Prozent.
  • Der Höchstbetrag von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.
  • Ab 2029 müssen Gas- und Ölheizungen stufenweise mit biogenen Brennstoffen betrieben werden — das betrifft die Betriebskosten neuer fossiler Anlagen.

Wer in diesem Herbst über eine neue Heizung nachdenkt, entscheidet nicht nur über Technik. Er entscheidet auch darüber, wie viel Zuschuss er bekommt — denn der Förderhöchstbetrag ist ab Februar 2027 nicht mehr konstant, und der Klimageschwindigkeitsbonus schrumpft im Halbjahrestakt.

Das Gesetz: Wahlfreiheit statt 65-Prozent-Regel

Der Bundestag hat die Novelle am 10. Juli 2026 in namentlicher Abstimmung mit 322 zu 272 Stimmen beschlossen (Drucksachen 21/6278 und 21/6565). Verkündet wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz am 28. Juli 2026, in Kraft ist es seit dem 29. Juli. Die Vorgabe, dass eine neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen muss, ist damit gestrichen. Neben Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Hybridlösung oder Biomasseheizung bleiben Gas- und Ölheizungen zulässig.

Der Preis dafür steht im Brennstoff. Ab 2029 gilt eine stufenweise Pflicht zur Beimischung biogener Anteile: 10 Prozent im Jahr 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040; bis 2045 sollen die Brennstoffe klimaneutral sein. Eine Grüngas- und Grünheizölquote für den Brennstoffhandel soll ab 2028 greifen; die Details will die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 festlegen. Für 2030 ist eine Evaluierung vorgesehen.

Was das für Mieter und Vermieter heißt

Für neu eingebaute fossile Heizungen sieht das Gesetz eine Kostenteilung vor: Vermieter tragen ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und ab 2029 die Hälfte der Mehrkosten, die durch die Biobeimischung entstehen. Wer heute eine Gasheizung in ein Mietobjekt einbaut, verschiebt also einen Teil der künftigen Brennstoffkosten auf die eigene Seite der Abrechnung.

Die Förderung: 30 Prozent Grundförderung, gedeckelt und fallend

  • Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Höchstbetrag 28.000 Euro für die erste Wohneinheit — dieser Betrag sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.
  • Einkommensbonus für Selbstnutzer: bis 30.000 Euro Jahreseinkommen 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent, bis 50.000 Euro 10 Prozent. Haushalte mit Kindern profitieren von um 10.000 Euro angehobenen Einkommensgrenzen.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, halbjährlich um 4 Prozentpunkte fallend.
  • Wertschöpfungsbonus ab dem ersten Quartal 2027: 15 Prozent zusätzlich für in der EU gefertigte Wärmepumpen.
  • Sanierung: bei vollständiger Sanierung einheitlich 150.000 Euro Höchstbetrag je Wohneinheit; die Tilgungszuschüsse wurden pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt. Ein Bonus für serielles Sanieren soll ab Ende September 2026 beantragt werden können.
  • Übergang: Förderzusagen, die vor dem 20. Juli 2026 erteilt wurden, bleiben von den neuen Bedingungen unberührt.

Für die Entscheidung heißt das nüchtern: Der Zeitdruck kommt nicht aus dem Gesetz, sondern aus der Förderkurve. Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus sind im zweiten Halbjahr 2026 höher als in jedem Halbjahr danach. Wer den Tausch ohnehin plant, gewinnt durch frühe Antragstellung. Wer ihn nicht plant, wird durch das neue Gesetz auch nicht dazu gezwungen — muss aber einkalkulieren, dass Gas und Heizöl ab 2029 einen wachsenden biogenen Anteil enthalten müssen, der bezahlt werden will.

Sources

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