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Der nächste Führerschein-Stichtag ist der 19. Januar 2027 — und niemand schreibt Ihnen vorher

43 Millionen Führerscheine müssen bis 2033 getauscht werden. Die Fristen stehen fest, die Gebühr steht in einer Bundesverordnung — und trotzdem veröffentlichen die Behörden unterschiedliche Beträge.

Meridians Technik-Redaktion

Published 26. August 2026 · Updated 26. August 2026 · 7 min read

Der nächste Führerschein-Stichtag ist der 19. Januar 2027 — und niemand schreibt Ihnen vorherAutomotive
Photo: Foto von Sachu Zayn / Pexels (Pexels-Lizenz — kostenlos nutzbar, Nennung rechtlich nicht erforderlich (oben dennoch angegeben).)

The short answer

  • Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 gegen das EU-Kartenmodell getauscht werden. Der ADAC beziffert die Zahl der betroffenen Dokumente auf rund 43 Millionen.
  • Die nächste Frist gilt für Führerscheine mit Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027. Die Frist für die Jahrgänge 1999 bis 2001 ist am 19. Januar 2026 abgelaufen.
  • Wer die Frist versäumt, zahlt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Für Pkw und Motorrad gilt das nicht als Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr — die veröffentlichten Gesamtbeträge der Behörden liegen trotzdem zwischen 25,30 und 32,83 Euro.

Es ist eine der wenigen Behördenpflichten in Deutschland, an die niemand erinnert. Das Straßenbau- und Verkehrsamt Mecklenburg-Vorpommern schreibt es unmissverständlich: Eine individuelle schriftliche Benachrichtigung erfolgt nicht. Wer seinen Führerschein zu spät tauscht, erfährt das im Zweifel bei einer Kontrolle — oder am Mietwagenschalter im Ausland.

Hintergrund ist eine EU-Vorgabe, nach der alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisdokumente bis zum 19. Januar 2033 gegen das befristete EU-Kartenmodell ersetzt sein müssen. Der ADAC beziffert die Zahl der betroffenen Führerscheine auf rund 43 Millionen. Damit die Ämter das schaffen, ist der Umtausch über elf Jahre gestaffelt.

Die Fristen für Kartenführerscheine ab 1999

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 — Frist war der 19. Januar 2026 — abgelaufen
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 — 19. Januar 2027 — die nächste laufende Frist
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 — 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008 — 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009 — 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010 — 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011 — 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013 — 19. Januar 2033
  • Ausnahme: Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit

Für die alten Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, entschied nicht das Ausstellungsjahr, sondern der Geburtsjahrgang. Diese Fristen liefen laut dem Straßenbau- und Verkehrsamt Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Juli 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Januar 2025 für den Jahrgang 1971 und jünger. Sie sind sämtlich abgelaufen. Wer einen grauen oder rosa Lappen im Portemonnaie hat und nicht vor 1953 geboren ist, ist also bereits über der Zeit.

Was der Umtausch kostet

  • Straßenbau- und Verkehrsamt Mecklenburg-Vorpommern — 25,30 Euro — Umtauschgebühr; Versand zusätzlich 5,10 Euro
  • Bundesportal, Leistungsbeschreibung einer rheinland-pfälzischen Fahrerlaubnisbehörde — 26,50 Euro — zusammengesetzt aus Ziffer 202.5 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (25,50 Euro) und Ziffer 126.2 (1,00 Euro); mit optionalem Direktversand der Bundesdruckerei (6,32 Euro) bis 32,83 Euro
  • ADAC — „rund 25 Euro“ — der Club nennt keinen exakten Betrag, sondern einen Richtwert

Was Sie mitbringen müssen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild
  • Den alten Führerschein im Original
  • Wenn der Führerschein nicht von Ihrer heutigen Behörde ausgestellt wurde: eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Stelle
  • Gegebenenfalls eine aktuelle Meldebescheinigung

Was Sie nicht mitbringen müssen: irgendeinen Nachweis über Ihre Fahrtauglichkeit. Die Bundesregierung stellt in ihren FAQ ausdrücklich klar, dass der Umtausch ohne Prüfung und ohne ärztliche Untersuchung erfolgt. Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre gültig und muss danach erneuert werden — auch das wieder ohne Test, es geht um das Dokument, nicht um die Fahrerlaubnis.

Was passiert, wenn Sie die Frist reißen

Ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Mehr nicht — jedenfalls in Deutschland und jedenfalls für Pkw und Motorrad: Ein abgelaufenes Umtauschdatum ist kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Fahrberechtigung selbst bleibt bestehen. Praktisch unangenehm wird es im Ausland: ADAC und Bundesregierung weisen darauf hin, dass ein nicht getauschtes Dokument bei Kontrollen jenseits der Grenze und bei Mietwagenübernahmen zu Problemen führen kann. Für Berufskraftfahrer gelten ohnehin eigene Regeln.

Ein vorgezogener freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich und nach Angaben des Straßenbau- und Verkehrsamts ausdrücklich erwünscht — der Sinn der Staffelung ist gerade, die Ämter zu entlasten. Wer also einen Führerschein aus 2005 bis 2007 besitzt und ohnehin gerade beim Amt zu tun hat, muss nicht bis Januar 2028 warten.

Sources

Every factual claim above is traceable to these documents. Check them — that is why they are here.

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