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HU überzogen: Der Zuschlag kommt ab dem dritten Monat, das Bußgeld erst ab dem neunten richtig

Zwei Monate über dem Vorführtermin passiert nichts. Danach wird die Prüfung teurer, lange bevor sie ein Punkt in Flensburg wird — und der Termin, den Sie verpasst haben, kommt nicht zurück.

Meridians Technik-Redaktion

Published 30. August 2026 · Updated 30. August 2026 · 5 min read

HU überzogen: Der Zuschlag kommt ab dem dritten Monat, das Bußgeld erst ab dem neunten richtigAutomotive
Photo: Foto von Jae Park / Pexels (Pexels-Lizenz — kostenlos nutzbar, Nennung rechtlich nicht erforderlich (oben dennoch angegeben).)

The short answer

  • Wer den Vorführmonat der Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzieht, bekommt laut ADAC und TÜV eine erweiterte Prüfung und darauf einen Gebührenaufschlag von 20 Prozent. Das trifft ein, bevor überhaupt ein Bußgeld fällig wird.
  • Die Bußgelder für den Pkw beginnen bei 15 Euro und erreichen erst nach mehr als acht Monaten 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Für Fahrzeuge mit Sicherheitsprüfung — Nutzfahrzeuge, Taxis — greift eine schärfere Staffel.
  • Wer durchfällt, hat laut ADAC einen Monat für die Nachuntersuchung. Deren Preis gibt der ADAC mit rund 30 Euro an, TÜV SÜD deckelt ihn auf höchstens zwei Drittel der Erstgebühr.
  • Zurückdatiert wird seit 2012 nicht mehr: Der nächste Termin läuft ab dem Monat der tatsächlichen Prüfung, nicht ab dem verpassten.

Die meisten Autofahrer rechnen bei einer überzogenen Hauptuntersuchung mit einem Bußgeld. Das kommt auch — aber es ist nicht das, was zuerst kommt und in den ersten Monaten auch nicht das Teuerste. Zuerst kommt der Aufschlag auf die Prüfgebühr, und der greift ab dem dritten überzogenen Monat, unabhängig davon, ob Sie je kontrolliert werden.

Der Aufschlag kommt vor dem Bußgeld

Liegt der Vorführtermin mehr als zwei Monate zurück, führt die Prüforganisation nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung keine gewöhnliche Hauptuntersuchung mehr durch, sondern eine erweiterte Prüfung mit einer Ergänzungsuntersuchung. Der ADAC beziffert den Aufschlag auf der Seite zu den TÜV-Kosten (Stand 30.07.2026) mit „eine um 20 Prozent höhere Gebühr“, TÜV SÜD nennt in seiner Gebührenübersicht denselben Satz für Prüfungen mehr als zwei Monate nach dem Vorführtermin, TÜV Hessen schreibt von „etwa 20 Prozent zusätzliche Kosten“. Drei Quellen, dieselbe Zahl.

Der Aufschlag bezieht sich auf das jeweilige Entgelt der Prüforganisation, und diese Entgelte unterscheiden sich je nach Bundesland und Anbieter. TÜV SÜD weist seine Beträge ausdrücklich inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer aus. Ein fester Eurobetrag für den Zuschlag lässt sich deshalb nicht angeben — nur der Prozentsatz, und der steht bei allen drei abgerufenen Quellen bei 20.

Was der Verstoß selbst kostet

Das Fahren ohne gültige Prüfplakette ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Die Sätze für Pkw, Krafträder und leichte Anhänger geben ADAC und TÜV Hessen übereinstimmend so an:

  • Bis 2 Monate über dem Vorführtermin — kein Bußgeld — bei der Prüfung fällt auch noch kein Aufschlag an
  • Mehr als 2 bis 4 Monate — 15 Euro — die Prüfung wird ab hier zur erweiterten Untersuchung mit 20 Prozent Aufschlag
  • Mehr als 4 bis 8 Monate — 25 Euro — kein Punkt
  • Mehr als 8 Monate — 60 Euro — zusätzlich 1 Punkt in Flensburg

Für Fahrzeuge, die zusätzlich der Sicherheitsprüfung unterliegen — Nutzfahrzeuge, Anhänger über 10 Tonnen, Taxis und Mietwagen im gewerblichen Verkehr —, setzt die Staffel früher und härter an:

  • Bis 2 Monate — 15 Euro — kein Punkt
  • Mehr als 2 bis 4 Monate — 25 Euro — kein Punkt
  • Mehr als 4 bis 8 Monate — 60 Euro — zusätzlich 1 Punkt
  • Mehr als 8 Monate — 75 Euro — zusätzlich 1 Punkt

Durchgefallen ist nicht dasselbe wie überzogen

Zwei Dinge werden regelmäßig verwechselt. Überzogen heißt: Sie waren zu spät da. Durchgefallen heißt: Sie waren rechtzeitig da, aber das Fahrzeug hat erhebliche Mängel. Für den zweiten Fall nennt der ADAC eine Frist von einem Monat für die Nachuntersuchung. Wird sie eingehalten, prüft die Stelle nur noch die beanstandeten Punkte nach; der ADAC gibt die Kosten dafür mit rund 30 Euro an, TÜV SÜD deckelt die Nachprüfung auf höchstens zwei Drittel der ursprünglichen Gebühr. Verstreicht der Monat, wird erneut komplett geprüft — und dann zum vollen Preis.

Den verpassten Termin bekommen Sie nicht zurück

Bis 2012 wurde die neue Fälligkeit in manchen Fällen auf den ursprünglichen Termin zurückgerechnet. Das gibt es nicht mehr. TÜV Hessen stellt ausdrücklich fest: „Seit 2012 erfolgt keine Rückdatierung.“ Die nächste Hauptuntersuchung wird ab dem Monat der tatsächlichen Prüfung gerechnet. Wer ein halbes Jahr zu spät kommt, verschiebt damit dauerhaft seinen Prüfrhythmus — und hat für dieses halbe Jahr trotzdem gezahlt, in Form des 20-Prozent-Aufschlags.

Sources

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